Fahrverbote in Tirol für lautere aber serienmäßige Motorräder

  • #1

    Ab Juni kommt in einigen Teilen Tirols offenbar ein Fahrverbot für Motorräder mit hoher Lärmemission. Da steht was von Nahfeldpegel 95 Dezibel, was auch immer damit gemeint ist. Wenn es das Standgeräusch gemäß der deutschen Fahrzeugpapiere sein sollte, wird es für viele Serienmotorräder eng. Für die CB 1100 allerdings nicht.

    Aber irgendwie fehlt mir noch eine eindeutige Definition von besagtem Nahfeldpegel.


    https://tirol.orf.at/stories/3050706/

    Viele Grüße - Stefan

  • #2

    Da weden sich Einige wieder in der freien Entfaltung von sonstwas eingeschränkt und benachteiligt fühlen.



    https://www.google.com/url?sa=…Vaw3WdCrvY0SzItT16m4SS5NI


    Wichtige Punkte und Ablauf von einer Nahfeldmessung bei einer Polizeikontrolle nach EG Richtlinie 70 / 157 EWG.

    Vorbereitung

    • Prüfer muss Umgebungsgeräusch messen und protokollieren. (Liegt dieser weniger als 10dB (A) unter dem späteren Messwert = Messung ungültig)

    • Es muss ein geeichtes Messinstrument verwendet werden

    Umgebung

    • Die Messung muss auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

    Aufstellung

    •Messgerät muss in Höhe der Auspuffmündung mindestens 20 cm über dem Boden im Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung aufgestellt werden. (Winkel von 45° = wenn der Auspuff auf 6 Uhr zeigt, muss das Messgerät mittig zwischen 4 und 5 Uhr stehen.)

    Richtwerte

    • Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 ). Motorräder mit einer Nenndrehzahl bis 5000/min werden bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 )

    Durchführung der Messung

    • Drehzahl wird konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen

    • Es müssen mindestens 3 Messungen ausgeführt werden

    • Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen die nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen! ( 1. Messung+2.Messung+3.Messung / 3 )

    • Kein Drehzahlmesser am Motorrad: muss der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen! Für Motorräder mit Baujahr vor dem 07.11.1980 gilt:

    Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel: eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.

    Ergebnis

    • Die Polizei verwendet normal eine Messtoleranz von 5 dB(A) <-- das ist aber nicht garantiert! Messergebnis abzüglich 5 dB(A) darf den Wert im Fahrzeugschein nicht überschreiten.

    • Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

    Man sollte peinlichst auf die Durchführung achten und bei Abweichung sofort Protest einlegen und die Messung anzweifeln ggf. den Beamten nochmal auf die Kosten aufmerksam machen die bei einer fehlerhaften Messung entstehen können.

    • Kosten für das Gutachten TÜV

    • Kosten für Taxi nach Hause

    • Kosten für Schleppen des Fahrzeuges zum Ort des Gutachtens

  • #4

    Die Idee, nur die Brüllaffen zu treffen, begrüße ich sehr. Mich irritiert nur, dass z. B. eine serienmäßige 2019er Honda CB650 R ein eingetragenes Standgeräusch von 96 db (A) hat. Fällt die unter das Verbot oder nicht, das ist die Frage. Das trifft wohl auf diverse serienmäßige Fahrzeuge zu. Mal sehen, wie die Regelung zu deuten ist.


    Edit:

    Es geht laut Motorrad Online wohl tatsächlich um das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch. Damit unterliegen viele serienmäßige Motorräder dem Fahrverbot weil sie das Tiroler Geräuschlimit überschreiten.

    Viele Grüße - Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Tea Bee ()

  • Tea Bee

    Hat den Titel des Themas von „Fahrverbote in Tirol für laute Motorräder“ zu „Fahrverbote in Tirol für lautere aber serienmäßige Motorräder“ geändert.
  • #6

    Fahrverbote in Tirol?

    Ganz ehrlich?

    Finde ich gut.

    Schade, daß hier nicht Tirol ist.

  • #7

    Echt? Lärmschutz ist zu ja begrüßen, aber die Tiroler Umsetzung gefällt dir?


    Mit dem Kriterium Standgeräusch max. 95dB sortiert man eine erhebliche Reihe an Motorrädern aus, die absolut legal, regelkonform und guten Gewissens gekauft wurden. Diese Käufer haben nichts falsch gemacht. Wer hat denn jemals beim Kauf nach dem eingetragenen Standgeräuschwert entschieden? Zumal man den Wert gar nicht so einfach im Vorfeld finden kann, die Tiroler erheben ihn nun aber zum Kriterium für Fahrverbote.

    Das Standgeräusch wird bei halber Nenndrehzahl gemessen, bei der CB 1100 also bei 3750 Touren. Ein praxisrelevanter Messwert, wie er halt so bei Ampelstops usw. vorkommt?


    Eine Euro 4 Honda CB650R (das Beispiel wähle ich, weil ich Einblick in die Fahrzeugpapiere habe) wird nach obigem Kriterium in Tirol mit einer Strafe belegt weil 96 dB. Deren eingetragenes Fahrgeräusch hingegen ist geringer als das meiner CB1100. Ich darf unbehelligt fahren, die in Fahrt leisere 650er nicht. Ist das klug durchdacht?


    Die Akrapovic-Helden, welche dank der Fahrzeughomologation ein Standgeräusch von unter 95dB im Schein stehen haben, tönen mit Brüllrohr unbehelligt weiter die Gegend zu. Laut Papieren alles gut, ein E-Zeichen auf dem Rohr, ab geht's. Das soll hilfreich sein?


    Nochmal, ich begrüße das Bekämpfen der Lärmhooligans. Was ich kritisiere, ist die Art und Weise, wie das in Tirol umgesetzt wird. Man macht sich die Sache einfach und beschränkt sich darauf, dass der halbwegs des Lesens mächtige Rennleiter nur eine Zahl zu identifizieren braucht. Und das halte ich im Sinne des Lärmschutzes für Murks. Man spart sich den Messaufwand und wählt, trotz vorhandener Rechtsgrundlagen, eine auch hierzulande bequem durchsetzbare Sippenhaft.


    Mich stört das Tiroler Vorgehen sicher mehr als dich, Ingo, schließlich ist das gleich hier um die Ecke und gehört zu meiner Tagestourreichweite. Aber ich verstehe nicht, warum man sich die Tiroler Handhabung auch woanders wünscht, eine kluge Lösung hätte doch auch ihren Reiz.

    Viele Grüße - Stefan

  • #8

    Na ja, eigentlich wollte ich ja ausführlich antworten, aber Dein letzter Satz impliziert, daß die Tiroler Lösung dumm und meine Zustimmung dazu auch dumm ist.

    Netter rhetorischer Kniff von Dir, aber für mich bedeutet das: nee, da antworte ich dann nicht drauf.

  • #9

    ein Einheimischer der in diesem Gebiet wohnt kann jetzt seinen legal gekauften und original belassenen allfälligen Hobel verklickern....

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #10

    In gewisser Weise hast du den Schlusssatz richtig interpretiert. Nach meiner Auffassung kann man der Tiroler Lösung nicht zustimmen, wenn sie auch eine redliche Absicht verfolgt. Insofern gehe ich natürlich mit deinem Begrüßen der Maßnahmen nicht konform, weil es nach meiner Auffassung geeignetere gibt. Ich denke, du hättest die Tiroler Maßnahme auch nicht in der Form entwickelt.

    Viele Grüße - Stefan

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