Beiträge von Winni

    Moin,


    vielleicht solltest Du Dir noch ein paar Dinge genauer anschauen:


    - die Spiegel scheinen eine zu kleine Fläche zu haben und wohl keine e-Nummer drauf?

    - Lenker mit Zulassung für die CB 1100 oder eingetragen?

    - Klemmböcke ausgetauscht? Gutachten vorhanden oder eingetragen?

    - Kupplungs- und Bremshebel mit KBA Nummer? Passt die (evtl. vorhandene) ABE dazu? Oder China Kracher Billig Teile - dann Betriebserlaubnis erloschen.

    - auch gleich alle Blinker, Rücklicht und Scheinwerfer auf e-Nummern prüfen


    Ansonsten schönes Moped, leider momentan in mehrfacher Hinsicht nicht legal laut StVZO.


    Viele Grüße


    Winni

    Das ist momentan nicht so ganz einfach mit den 160/60 und der aktuellen Regelung, hier nachzulesen:


    Motorradreifen aktuell: Abnahme statt Herstellerfreigabe
    Ist die Motorradreifen-Herstellerfreigabe jetzt hinfällig? Was hat es mit der Neuregelung und Einzelabnahme rund um Bike-Pneus auf sich? Reifen24.de informiert!
    www.reifen24.de


    Auszug, Zitat von Webseite:

    Mit der neuen Regelung ändert sich vor allem die Voraussetzung, dass ein Reifen nicht mehr final durch den Reifenhersteller, sondern im Zweifel durch eine gesonderte Abnahme durch eine Prüforganisation wie Dekra oder TÜV freigegeben wird.

    Ob und wann die neue Regelung im individuellen Einzelfall greift oder (noch) nicht, hängt insbesondere vom Motorradreifen selbst ab. Prinzipiell umfasst das Gesetz alle Motorräder mit EU-Typgenehmigung, was so ziemlich jedem Motorrad im deutschen Straßenverkehr entsprechen dürfte.

    Wichtig ist dabei zu beachten, dass eine Veränderung am Fahrzeug, die den Bauraum der Reifen betrifft immer mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden ist.

    Ausgehend vom Reifen sind vor allem das Reifenalter (DOT) und die Dimensionen ausschlaggebend. Grundsätzlich sind alle Motorradreifen mit DOT ab 1.1.2020 von der Neuregelung betroffen.

    Solche Motorradreifen, deren DOT bis einschließlich 31.12.2019 datiert ist, unterliegen einer Schonfrist bis einschließlich 31.12.2024. Für diese Reifen gilt innerhalb dieser Frist auch weiterhin das Herstellerfreigabe- Prinzip und die UBB muss wie gewohnt bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Sobald das Krad aber mit neuen Reifen ausgestattet wird, die von den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung abweichen, unterliegt es der Neuregelung.

    Die neue Regelung ist vor allem im Falle einer Umbereifung relevant, also wenn Änderungen der Dimensionen und Spezifikation erfolgen. Solange neue Reifen dieselben Parameter wie die in den Fahrzeugpapieren aufgeführte Bereifung haben, ist keine Einzelabnahme erforderlich. Notwendig wird die Abnahme erst dann, wenn die neuen Reifeneigenschaften von den Vorgaben im Fahrzeugschein abweichen.


    Viele Grüße


    Winni

    Moin,


    also wenn ich richtig informiert bin gibt es leckere japanonesische Moriwaki Anlagen weder mit e-Nummer noch Teilegutachten.

    Die Nümmerchen auf der Moriwaki sind daher wohl irgendwelche vom Hersteller der Anlage aufgebrachten Nummern die hier in Germanien nicht zulassungsrelevant sind.


    Fazit:

    a) Mit Moriwaki Fahren ohne Betriebserlaubnis, Gefahr der sofortigen Stilllegung des Motorrades in Polizeikontrolle, Versicherungsschutz fraglich wenn's knallt


    b) Einzelabnahme ggf. bei Dekra/Tüv möglich. Das ist dann allerdings eine Einzelabnahme mit Geräusch- und Abgasmessung und Kats im Rohr. Und es ist teuer. Am besten mal den freundlichen Inschenjöhr bei Dekra/TÜV fragen wenn man viel Geld ausgeben möchte um so eine Moriwaki doch noch zu legalisieren.


    Die Auspuffanlage: Wichtig ist, was rauskommt I DEKRA


    Viele Grüße


    Winni


    PS: sollte ein Verkäufer einer CB1100 mit "Moriwaki" behaupten es sei alles "legal" (weil immer schon damit gefahren, Prüfer nix gesagt etc.) dann auch mal die Papiere ganz genau checken falls welche zur Abgasanlage übergeben wurden. Und mit Nummern auf Abgasanlage abgleichen. Manchmal passen die Papiere nicht zu der am Fahrzeug montierten Abgasanlage die angeblich "ganz legal" sein soll. Vorsicht ist in einem solchen Fall angeraten.

    Nur mal so für Anfänger oder Unwissende die das hier lesen: lasst die Finger von den billigen "Ali Teilen" ohne ABE oder Teilegutachten. Besonders scharfkantige Dinge oder sicherheitsrelevante Billig-Bauteile wie z.B. Handhebel (Kupplungshebel, Bremshebel) haben am Motorrad nichts verloren und kosten Euch den Versicherungsschutz, außerdem erlischt die Betriebserlaubnis für das Motorrad. Und bei einem Schadensfall (den sich natürlich niemand wünscht - insbesondere mit Personenschaden) bist Du ein ganz schnell ein armer Mann.


    Ein gut gemeinter Ratschlag.


    Viele Grüße, Winni

    Soweit ich lesen konnte wurde das schon bei diversen SC65 gemacht, ist aber eng im Lampengehäuse mit den ganzen anderen Kabeln. Freigabe von Philips beachten, nur dann ist es zulässig.

    Erklärbär Videos zum korrekten Einbau siehe you und tube.


    Viele Grüße


    Winni

    Hallo MSD, dann melde Dich bitte einfach wieder wenn Du Feedback von der Metallfirma hast.


    Hätte ggf. Interesse wenn der Preis für die Halterungen akzeptabel ist.


    Du könntest überlegen auch gleich eine Kleinserie von den Teilen in Auftrag zu geben, bin mir sicher dass da hin und wieder Interessenten um die Ecke kommen.


    Viele Grüße

    Winni