In Bussgeldkatalog fand ich folgende Erklärung:
"Und auch, wenn Sie am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig. In manchen Fällen sollte jedoch ein genauer Blick in die Zulassungsbescheinigung geworfen werden. Ist hier eine Reifenfabrikatsbindung vermerkt, ist bei diesem Motorrad von einer Mischbereifung abzusehen."
Anlaß zur Recherche ist ein terminlich vereinbarter Werkstattbesuch, bei dem die Simmerringe der Gabel getauscht werden und ein von mir besorgter neuer Vorderradreifen aufgezogen werden soll. Fahre, seit ich die Honda kaufte, bislang nur mit den Reifen Bridgestone BT54 F. Es sind die Erstausrüsterreifen, bei denen ich bei Reifenwechsel blieb. Entschied mich nun vorne für einen BT 023 mit passenden Werten, weil mir seine Profilstruktur besser gefällt und ich mir mehr km mit ihm erhoffe als mit dem BT54, der schon ab Werk mit Mittelrille neu recht wenig Profiltiefe aufweist. Er fährt sich m.E. zu schnell ab. Zwar um 15.000km aber da geht mehr mit anderen Reifen, denke ich.
Bei der letzten HU sprach ich das missverständlich und neugestrickte Mischbereifungsthema mit dem Ingenieur an und er versicherte mir, dass er nur schaut, ob die im Schein vermerkten Reifenbezeichnungen wie Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex etc. erfüllt werden. Die Marke und welches Modell spielen dabei keine Rolle mehr. So weit, so gut. Das nahm ich als verankertes Statement mit aus dem Gespräch und beschloss, zu mischen.
Heute beim Vorabwerkstattbesuch, um noch einmal abzuchecken, dass der Auftrag kurz und bündig klargeht, meinte der dortige Meister zu diesem Thema, Mischbereifung, ja, aber nur innerhalb einer Marke und wenn diese das Mischen verschiedener Modelle erlaubt und freigibt.
Zwei Spezialisten, zwei Meinungen. Wer hat Recht? Ich werd's erleben bei der nächsten HU und mische nun BT54 mit 023. Setze auf den Ing. .