Beiträge von lederkombi


    Willst Du nicht erst einmal die Birne anschauen? Weil sie ist ja schon sehr teuer (auch wenn ich von ihr überzeugt bin)!



    Also die QD kostet gemäss Webseite aber 1170.- CHF :eek:
    http://www.youtuning.com/index…/category&path=64_439_556



    Das Frontglas stammt aus dem Schweinwerfer Honda CX500 (1977-83), gibt es bei eBay bzw. Biketech Pöhlmann in Donaustauf. Hat mich knapp 54Euro gekostet. Man muss den Einsatz (inkl Glas) vom CX500 Scheinwerfer ausbauen. Dies passt exakt in den CB1100 Scheinwerfer-Chromring (ist ein bisschen ein Gefummel). Also den CX500 Chromring entfernen!


    Bei der LED-Birne:
    Es ist diese hier: CIL-LEDMD-H4-7000 7000 Lumen H4 LED Headlight Bulb , Preis war 75US$. Der Versand war beinahe so teuer und dann kam noch DHL mit Gebühr und MWSt....total waren es ca. 140 CHF. Das ist extrem viel! Aber sie gibt auch extrem viel Licht. Zudem ist es keine billige chinesen Ware, sondern sie ist solide und hochwertig verarbeitet, das hat mich dann echt überrascht. Kannst Sie ja mal anschauen kommen...

    Die Motea-Dinger sehen hübsch aus, aber an einer Honda CB? :naughty:


    Da gibt es nur eines: Den Original-Frontlampenkübel. Bei meinem (Riffelglas der CB500) sieht man ja nicht rein:



    Oja, das wurde dann teuer. Ich hätte Dir gleich sagen können, dass die vorhandenen Unterlagen nicht reichen.
    Im Dokument vom ASTRA (Richtlinien 2b) ist klar definiert was benötigt wird. Ohne Kat wird es eng, da hast Du bei einem neuen bzw. aktuellen Motorrad keine Chance. Ohne Kat. erfüllt dieses nämlich die Luftreinhalteverordnung nicht und daher ist auch keine Typenprüfung möglich. -> siehe Seite 56 "melde- und prüfpflichtige Änderung" und "Prüfstelle:
    Die Organisation oder Firma, die mit den notwendigen Prüfeinrichtungen ausgerüstet ist, um ganze Fahrzeuge oder Teile davon zu prüfen. Die in der Schweiz anerkannten Prüfstellen sind in Anhang 2 TGV aufgeführt.".


    Wichtig:
    "Prüfbericht:
    Die von einer Prüfstelle ausgestellte Dokumentation. Der Prüfbericht muss auf das geprüfte bzw. gemessene Fahrzeug (Fahrgestellnummer) be-zogen sein und die entsprechenden Normen (Grundrichtlinie und angewendete Fassung) sowie die Messresultate enthalten. Anerkannt werden (abgesehen von Prüfberichten betr. Geräusch und Abgas) nur Prüfberichte von Prüfstellen, die in Anhang 2 TGV aufgeführt oder vom ASTRA nach Artikel 17 Absatz 2 TGV zugelassen sind.
    Gemäss den Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung werden Prüfberichte von direkt am betreffenden Fahrzeug durchgeführten Emissionsmessungen ausländischen, für entsprechende EG- bzw. ECE-Prüfungen behördlich ermächtigten Prüfstelle bei der Zulassung von Ein-zelfahrzeugen als Nachweis über die Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften anerkannt. Als «behördlich ermächtigt» gelten Prüfstellen, die Prüfberichte erstellen, aufgrund derer die ausländische Behörde Typengenehmigungen ausstellt."


    Die Liste der Anforderungen zum Schalldämpfer findet sich dann auf Seite 58/59.


    Dann haben Sie Dich aber über den Tisch gezogen! In der CH gelten die EU Papiere, suche mal nach "fahrzeug zulässige umbauten schweiz richtlinie 2b" :eusa-whistle:



    Der Schaltassi ist komplett unsichtbar, er wäre übrigens auch nicht verboten! Grundsätzlich macht er nichts anderes, als beim Schaltvorgang kurz (lässt sich via Handy einstellen) die Zündung zu unterbrechen. Dies ist durchaus erlaubt, da dadurch weder das Abgasverhalten, noch die Leistung beeinflusst werden.

    Man kann es aber auch übertreiben :mrgreen:


    Fakt ist, dem Motor ist es ziemlich egal, ob da nun 200 oder 300ml zuviel oder zuwenig drin sind. Das war schon immer so und hat sich auch 2017 nicht geändert.
    Wieso? Weil niemand in einer normalen Werkstatt so penibel Öl nachfüllt. Man nimmt und füllt und fertig. Darum gibt es auch dieses Schauglas zur Kontrolle und kein Millilitermass. Das muss nur ungefähr so stimmen.


    Wenn man also statt 3.9Liter nur 3.8 Liter oder 4 Liter einfüllt, dann lächelt der Motor und sagt nett danke.

    All jene, welche es nicht glauben oder verstehen wollen: versucht einmal die Sellarunde zu fahren. Aber sichert Euch vorher ab, denn man darf da nicht mehr an jedem Tag durch. Oder im Südschwarzwald...oder in Zukunft in der Schweiz.


    Bei Zuwiderhandlungen gibt es dann nicht nur eine Busse, sondern gleich auch Töff weg. :clap: