Du hast immer sehr schöne Fotos alprider...
Bist Du so viel unterwegs?
Mein Neid ist mit Dir
Grüße
Tom
Du hast immer sehr schöne Fotos alprider...
Bist Du so viel unterwegs?
Mein Neid ist mit Dir
Grüße
Tom
Hi Roman,
super! Vielen Dank für den Link.
Ja wenn Du eine hättest, das wäre toll!
Entweder hier reinstellen, oder per PN.
Grüße
Tom
Hallo Roman,
da sind auch noch LEDs drin verbaut??? Ich hab bis jetzt nur den Schalter gesehen.
Hast Du mal ein Bild davon? Wieviel Stufen gibt es? 2 oder 3?
Schade dass keine Bedienungsanleitung oder Erklärung bei den Griffen dabei ist, nur die 18-seitige Einbauanleitung.
Danke und Gruß
Tom
Hallo Reini,
ich möchte Dein Thema hier noch einmal aufgreifen, weil ich nun auch davor stehe, die originalen Heizgriffe zu montieren.
Hast Du mittlerweile herausgefunden, wie man erkennt, welche Heizstufe grade an ist?
Ich hab ne EX Bj. 2018, SC78 und so ohne Informationen, wo man sich grade mit der Taste am Heizgriff befindet, ist das doch ziemlich doof.
Welche Heiz-Stufe fährst Du denn hauptsächlich?
Danke und Gruß
Tom
Es gibt halt immer wieder Wichtigtuer
und virtuell 'Voll-Vermummte' mag ich besonders.
Ich fahr jetzt auch lieber noch ne Runde.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Hallo zusammen,
für meine SC78 (Bj. 17 - 19) steht folgendes in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone Reifen, mit der Reifengröße 160/60ZR18:
"Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft. Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung nach ECE-R 75 oder 97/24/EG.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen, stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreiteeinzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des §19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme im Sinne des §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.
Eine amtliche Befassung sowie die Änderung der Fahrzeug-Papiere sind nicht erforderlich."
Vielleicht trägt das ja ein bisschen zur Klärung bei.
Grüße
Tom
Na, wie bist Du denn drauf?
Wenn ich eine Reifenfreigabe habe und sie mitführe, dann kann ich auch die Reifenpaare fahren, die dort daraufstellen.
Schalt mal den Oberlehrer-Modus wieder aus. Wieso sollte ich mich im Falle eines Unfalls auf das Forum beziehen?
Wir reden hier doch nur von Reifengröße und nicht vom Reifentyp.
Der Unterschied ist mir schon klar.
In Deinen vorigen Posts gibst Du an, man soll Dich fragen wenn etwas unklar ist. Das hatte ich damit getan.
Für mich steht fest, wenn eine Reifengröße anerkannt wird, dann darf ich sie auch fahren.
Auf meine letzte Frage bist Du gar nicht eingegangen.
Grüße
Tom
Zitat von BigblockAlles anzeigenNein; Reifenhersteller führen interne Tests durch, ohne Einbeziehung von "amtlichen Stellen"; bei positivem Ergebnis wird eine "Freigabe" erstellt, die von bestellten Prüfstellen und zuständigen Behörden anerkannt werden..
Klär mich mal bitte auf. Ist diese Anerkennung, die Du erwähnst, nicht gleichzeitig ein Art Genehmigung? Wenn ich etwas anerkenne, dann erlaube ich es auch.
Nebenbei, woher beziehst Du Dein Wissen?
Grüße
Tom
Hi Torsten,
Da habe ich weder eine Antwort auf die Frage, welches Teil anstelle der Einfüllschraube zu empfehlen ist, noch, ob man für die SC65 und SC78 hier identische Teile benutzen kann.
Ich hatte ‚Öltemperatur‘ eingegeben, weil das genauer als nur Temperatur war. Hier werden auch Threads über Reifentemperatur angezeigt.
Grüße
Tom