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Liest man sich diese Erläuterungen zum Thema "Motorradparken im öffentlichen Raum" durch, können einem zum Verwenden des Seiten- statt Hauptständers Zweifel kommen, besitzt das Motorrad beide.
Meine damalige Kawa LTD750 Twin besaß nur einen Seitenständer, der aber nach rund 20 Jahr einfach abbrach. Doch die W ist erst 10.
Egal, sie steht jetzt wie vorher beschrieben abgestellt und ich gewinne den Eindruck, sie steht so stabiler gegen Sturmaushebeleien als hauptständergeparkt.
Die Farbe ist an British Racing Green angelehnt als geflaketer Lack mit Beige als Kontrast. So kam die 800er als Erstserie auf den Markt ten years ago. Danach versuchte sich Kawa analog zu Honda mit weiteren Aufgüssen an anderen Farbgebungen, um mit ihrer kürzlich letzterschienen Variante an die Erstserie farblich anzuknüpfen. Grün ist als Hoffnungsträger wieder aufgetaucht, bis die Klappen sich auch für diese W, dann vermutlich endgültig, schließen werden.
Also ich denke, dass diese Aussage ja wohl auch für Deutschland nicht stimmen kann:
„Ist das Motorrad durch einen Sturm umgestürzt und hat ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss dessen Halter seine Teilkasko in Anspruch nehmen“
Üblicherweise ist ein Schaden, durch mich verursacht an einem fremden Eigentum, ein Haftpflicht-Schaden und doch keiner der Teilkasko? Hallo!