Grundsätzlich ist das Überholen im Stau auf BAB auch für Motorradfahrer verboten. Unter Umständen kannst du dich aber auf "rechtfertigenden Notstand berufen" . Vor allem wenn durch langes Warten z.B. Überhitztung oder Dehydrierung des Fahrers droht, und damit eine gesundheitliche Gefahr droht, wodurch die Fahrt nicht mehr fortgesetzt werden kann.
Eventuell kann man auch drohenden Ausfall des Fahrzeugs oder allgemeine Ermüdung geltend machen.