Beiträge von Jay

    Dein post hat mich daran erinnert, daß die Kollegen in den USA auf ihrem Forum einige (wenige !) Berichte dieser Art hatten. Ich meine mich zu erinnern, daß die überwiegende Mehrzahl der Antworten ganz klar sagte: bei meiner CB gibt es solche Probleme nicht. Dies scheint zu belegen, daß es "Einzelfälle" gibt. Da wurde auch irgendetwas von einer Möglichkeit geschrieben, etwas an der Kurbelwelle einzustellen. Hat aber am Ende nichts geholfen.

    Ich halte die Leute bei Honda nicht für Halbgötter. Fehler werden überall gemacht. Aber ich würde auch nicht nach abenteuerlichen Ursachen suchen, wo die offensichtlichen Ursachen nicht alle sorgfältig abgeklopft wurden.


    Darum würde ich ganz pragmatisch heran gehen, und den Vorschlägen von jfb (Beitrag #22) folgen ... in der Reihenfolge

    Reifen, Reifen, ... Räder, ... nochmal Reifen.


    Ich habe noch keine Werkstatt gesehen, die Motorrad-Räder/Reifen dynamisch auswuchtet. Da wird alles nur statisch gemacht. Darum Räder selber ausbauen, (statisch) auf Unwucht testen, evt. einen Auto-Reifen-Händler finden, der bereit ist das Motorrad-Rad auf seine Auswucht-Machine zu montieren. Das kostet vielleicht 20 € in seine Kaffeekasse. Ja, da fehlt der Adapter, aber der liesse sich beim Hufschmied um die Ecke herstellen. Nochmals 20 €.

    Ich denke MSD ist der erste, der hier zurück auf den Punkt kommt. Das Zitat der StrassenVO und von Bußgeldern hilft nicht weiter. Die StVO wurde geschrieben unter der Annahme, daß alle Teilnehmer sich ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit daran halten können. Wenn ich nach 2 Stunden des Wartens in der Sonne in Lederkombi kurz vor dem Herzinfarkt stehe, dann aber mit Kopfschmerzen regelkonform weiterfahren muß - bis ans nächste Stauende - dann kann ich möglicherweise die StVO nicht einhalten. Vielleicht hätte der eine oder andere Richter dafür Verständnis. Jedenfalls würde ich 300€ und 2 Punkte nicht ohne Rechtsstreit akzeptieren.

    Auch der Hinweis "BAB vermeiden" ist im Grunde richtig, löst das Problem aber nicht, denn auf längeren Touren fällt immer mal ein Stück BAB an. Gute Fahrt euch allen !

    Ich gehe nochmal auf das Beispiel CH ein (nicht, daß ich darüber wirklich viel weiß), nur zu Anschauungszwecken.

    Zur Grundlage der folgende Bericht: https://www.blick.ch/auto/serv…ueberholen-id8711744.html


    Nach diesem Bericht eines Experten wäre es "alles" grundsätzlich verboten. Geht man jetzt ins Details, dann sieht es aber gar nicht danach aus. Ich folge de Logik des Experten (der Bericht besteht ja nur aus 10 Zeilen):


    a) Artikel 44 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) bestimmt, dass im Kolonnenverkehr der eigene Fahrstreifen (z.B. zum Überholen) nur verlassen werden darf, wenn man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Und im Artikel 47/2 des SVG heissts: «Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten».


    folgt aus a) erstens -> keine Gefährdung : dies hatte ich ja sowieso vorausgesetzt

    folgt aus a) zweitens : bei Stilstand müssen Krads in der Spur bleiben : fein, also hier kein Ausschluß wenn der Verkehr sich zäh bewegt (kein Schutzmann wird jemals feststellen können, was sich wann, wo, wie wenig bewegt hat. Ohne Bilder von der Drone keine Beweise.


    b) jetzt fügt der Experte seine eigene (wie man gleich sehen wird falsche) Meinung hinzu : Im Kolonnenverkehr ist auf dem gleichen Fahrstreifen in der gleichen Richtung nicht genügend Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander. Wer zwischen den Kolonnen rechts an einem Fahrzeug vorbeifährt, handelt gefährlich und begeht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln. In allen Fällen kann dies einen Führerausweisentzug und andere Sanktionen nach sich ziehen.


    Das Offensichtliche in b) (nämlich "im Kolonnenverkehr ... ist nicht genügend Platz ..."), ist nicht offensichtlich, sondern blanker Unsinn, als ob dies ein Naturgesetz wäre. Zwischen den 2 Kolonnen (oder mehr) kann je nach Sachlage zwischen 5 cm und 7 Meter Platz sein. Spurbreite, Rettungsgasse, LKW oder PKW, etc. etc. Also kommt es nicht automatisch zu einer Gefährdung, denn die hatten wir ja umfänglich zu Beginn ausgeschlossen. Also ist auch die Schlußfolgerung Unsinn.


    Q.E.D


    Zumindest läßt sich (auf der Basis meiner Frage, und dieses Berichtes) für die Schweiz folgendes sagen: wenn es NICHT zu einer Gefährdung und NICHT zu einem Unfall gekommen ist, und wenn die Kolonnen NICHT im kompletten Stillstand gekommen sind, bzw. gerade wieder anfahren, dann IST die Rechtslage nicht eindeutig.

    Beim lane splitting ist die Sache meiner Meinung nach nicht so einfach (ganz i.S.v. chariot/s erster Antwort). In Deutschland werden zur Erklärung des Verbots immer wieder Paragraphen herangezogen, die in erster Linie gar nicht fürs Motorrad geschrieben wurden. Beim Widerspruch gegen die Strafe entscheidet natürlich zunächst die Behörde, dann der Richter. In meinen Augen ein Fall für einen der großen Motorrad-Clubs, oder vielleicht den ADAC. Angenehm ist die Sachlage in keinem Fall.

    Ich habe versucht mit Hilfe von ADAC und anderen Seiten festzustellen, ob Durch-schlängeln (im Neu-hochdeutschen auch lane splitting genannt) in Deutschland verboten ist. Wohl gemerkt, ich spreche von der vorsichtigen Art: also geringe relativ-Geschwindigkeit, Abstand, keine Gefährdung, immer Platz, die Gasse sofort zu räumen, etc.)


    Im Sommer ist es (mir) völlig unmöglich im Autobahnstau eine Stunde auf irgendeiner Spur zu warten bis das Chaos vorbei ist. Egal ob ich den Motor immer wieder abstelle oder nicht, weder ich noch das Material halten das lange durch. Auf die Standspur darf ich nicht, die Gasse darf ich auch nicht benutzen. Entweder bin ich danach so "geschafft", daß ich sowieso einen Unfall baue, oder der Motor ist überhitzt, oder ... oder ... ihr wisst, was ich meine.


    Ich finde jedenfalls keine Information, die den Umständen gerecht wird, und deutsche Gerichte scheinen hier hart durchzugreifen. Indessen haben sich im Ausland Sinn und Verstand durchgesetzt. Jedenfalls in Österreich, der Schweiz und Frankreich.


    Wie macht ihr das ? Durch und hoffen ... ?

    @Pfaditoto, in der Tat meinte ich das Werkstatthandbuch (WH). In meinem 2013-16 Handbuch tauchen ebenfalls diese

    ABS spezifischen Informationen auf, Aber man findet nichts zum Thema Bremsflüssigkeitswechsel im Kapitel Bremsen.

    Für welche Baujahre hast du ein WH ?

    Heute habe ich beim Kawa Händler vor Ort nachgefragt. Dort wird für den Endkunden ein Adapter verkauft (ich nehme an ähnlich OBD2), der das ABS Module in einen Modus versetzt, der alle Ventile öffnet. Für unsere Honda scheint es so etwas nicht zu geben.

    Hallo zusammen, ich fahre eine EX Bj 17, habe aber nur ein Service Handbuch für die Baujahre 2013-16. Bisher hat mir dies genügt.

    Im Kapitel 14 (Bremsen) des alten Service Handbuchs kommt das Wort ABS nur in zwei Skizzen vor, in der Beschreibung der Arbeitsschritte hingegen überhaupt nicht. Hat jemand evt. das neuere Handbuch für die EX, und wäre bereit mit mir (am besten per email) die 2 oder 3 Seiten im Kapitel 14 zu vergleichen ? Ich möchte lediglich gerne wissen, ob es in der neueren Version des Handbuchs andere Schritte gibt, oder ob überhaupt etwas zum Thema ABS der EX gesagt wird. Danke !