Alles anzeigenwossi77: So war das nicht gemeint. Dein Privatgrundstück ist nicht für die Allgemeinheit frei zugänglich bestimmt ("gewidmet"). Anders der Hof eines Fahrzeughändlers.
Ok so klang es jetzt aber, weil meine Zufahrt zu meinem Hof hat nunmal auch kein Tor oder Hinweisschild das es Privatgelände ist. Theoretisch kann jeder reinfahren. Also "öffentlich Zugänglich, weil nicht Umfriedet"
Und selbst wenn ein Angemeldetes Fahrzeug ohne HU auf einem Händlergelände steht, geht von dem Fahrzeug ja keine Gefahr aus. Ausserdem wird es einen Grund haben warum es da steht, (Defekt zur Reparatur um z.B. eine HU zu erlangen)
In diesem Punkt muss ich leider an Gesetzestexten, Rechtsprechung und Ausführenden Organen doch schon Zweifeln und Kritik aussprechen.
Vom Prinzip her, sollte es eigentlich so sein, das wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr aktiv bewegt/gefahren wird, eine Strafe gerechtfertigt wäre.
Ein Dieb (oder schlimmere) werden ja auch nicht verurteilt, weil sie was klauen könnten, sondern erst wenn sie aktiv dabei ertappt werden.