Rückseitenstrahler an 2019er Modell

  • #1

    Hallo,


    weiss nicht ob das wirklich ein neues Thema ist, ich meine ich hätte im Forum schon mal gelesen von jemanden der eine Anleitung gepostet hat wie man die gelben Augen an der Gabel vorne einer 2019er Honda spurenlos entfernen kann, kann es aber nicht wiederfinden. Aus meiner Sicht braucht man nur eine neue Befestigungsschraube jeweils für rechts und links, oder?
    Grüsse, Bernd

  • #2

    Die Anleitung kommt mir nicht bekannt vor. Aber warum willst Du die abmachen? Wegen der Optik? Das dient Deiner Sicherheit und ist Teil der Strassenzulassung.


    Ich find sie ehrlich gesagt optisch noch recht dezent und bin schon am überlegen eben diese an meinem anderen Hobel nachzurüsten. Der hat keine.



    Soweit ich das bei meiner 2017er im Kopf habe, ja. Für alles andere müsste ich runter gehen.

  • #3

    Nun ja, Aussehen ist ja immer Geschmackssache, und ich mochte die Teile schon früher nicht an den englischen/amerikanischen unserer Hondas als ich noch jünger war... jetzt kommt das bei uns auch und es gefällt mir immer noch nicht..;-)


    Viele Grüsse, Bernd


  • #4


    Hallo,
    Wenn Du die Seitenstrahler entfernst verlierst Du die Betriebserlaubnis der Honda, und die nächste HU kannst Du auch knicken, und bei der Polizeikontrolle bekommst auch Ärger. Die gehören mit zur Euro 4, also vergiß es.

  • #5

    Bei der 2017 RS kannst Du die Reflecktoren so abbauen. An einer Seite ist aber das Kabel vom ABS-Geber befestigt, dieses würde ich mit einem anderen Halter neu befestigen. Wenn Du die Halter der Reflecktoren an der Gabel dran läst sieht es nicht gerade schön aus.

    Holger


    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen. D.Hildebrandt

  • #6


    Meine Frage war ja nicht, ob das legal ist (übrigens hat das nichts mit der EURO 4 Norm zu tun, da geht es um Abgaswerte), sondern wir man die "spurlos" abbauen kann... ;-). Bin im übrigen auch nicht sicher ob der mann vom TÜV das überhaupt merken würde (ansonsten kann man da ja alle 2 Jahre auch mal 5 Min. VOR dem Termin tätig werden... ;)

  • #7


    Danke, das war genau der Punkt, die Halterungen müssen ja ab, ansonsten sieht das ziemlich doof aus.
    Grüsse, Bernd

  • #8


    Na sicher hat das was mit Euro 4 zutun, mit Euro 4 wurden die Seitenstrahler Pflicht, genauso wie das ABS ,vorher war das alles freiwillg. mach Dich mal schlauer als wie Du jetzt bist.

  • #9

    :evil:


    Die Regelungen der Abgasnorm sind Bestandteil der Typgenehmigung, wie übrigens auch Reflektoren usw. usw., wer will kann da mal blättern https://eur-lex.europa.eu/lega…TXT/?uri=celex:32018R0858


    Reflektoren sind übrigens im 661/2009 zu finden. ABS in Verordnung (EG) Nr. 78/2009. Euro3 ab 2006.
    Zu berücksichtigen wäre noch, wann der Hersteller die Typgenehmigung beantragt hat. Das zieht dann. Beim Wechsel von SC65 auf SC78 musste Honda ganz sicher was machen. Beim Wechsel von Modelljahr 18 auf 19, vermutlich eher nicht. Abgesehen von farblichen Aspekten und den Überziehern an der Gabel wurde ja nix geändert.


    Die Polizei kann dafür mindestens einen Mangel ausstellen, im schlimmsten Fall die Weiterfahrt unterbinden und der TÜV im schlimmsten Fall die Plakette verweigern - sollte es denn bemerkt werden.


    Für die CB bedeutet das ganz klar, Reflektoren sind Pflicht. Für meine MZ von 89 nicht.
    Ich finde die grossen Reflektoren beim LKW sinnvoll. LKWs sind seitdem signifikant besser sichtbar von der Seite. Das habe ich damals bei der Umstellung bewusst wahr genommen.
    Beim Fahrrad fahren hat es mich einmal vor einem Unfall bewahrt. Daher wird meine MZ noch welche bekommen.


    Alles weitere kann jeder für sich entscheiden und Dich hensel möchte ich um ein wenig mehr Höflichkeit bitten oder willst Du in Zebelers Fusstapfen treten?

  • #10


    Tom, Du ordnest das richtig ein: die Bezeichnung EURO x steht für Schadstoffklassen, und diese ist mit all den anderen Dingen in der Typengenehmigung festgelegt, also was dran und drin sein muss. Die Verpflichtung zur EURO 4 bei der CB ist durch Zufall mit dem Anbau der Seitenstrahler zusammengefallen, da ist sicher kein ursächlicher Zusammenhang.
    Ich fahre seit 45 Jahren Mopeds, und immer ohne Seitenstrahler, haben mir noch nie gefehlt. Ob die die Sicherheit erhöhen, weiß ich nicht. Aber das war, wie gesagt, war auch nicht die Frage und es war auch nicht die Frage ob das legal ist oder nicht. Es geht dabei nur um Fakten, welche Schrauben muss ich ersetzten wenn ich die Halterungen loswerden will.... aber ich geb´s jetzt hier auf, diese Art von Belehrungen brauche ich wirklich nicht...

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