Führerscheinumtausch

  • #1

    Hallo Leute,

    aus gegebenem Anlaß wollte ich noch mal auf die Umtauschfristen für alte Führerscheine hinweisen und vor Überraschungen warnen.

    Klar, für viele von Euch ist das noch weit entfernt, aber für meinen Jahrgang (1957) wird's langsam eng.



    Habe heute meinen neuen Kartenführerschein erhalten und mich zunächst über das kleine Graustufen-Foto geärgert, was den Führerschein "ziert".

    Dabei hatte ich so ein schönes Farbfoto (nach biometrischen Vorgaben selbst gemacht^^) abgegeben.


    Dann habe ich aus reinem Interesse mal auf die Rückseite gekukt, wo die ganzen Klassen usw. draufstehen. Klasse A und B war drin, also alles gut soweit.

    Nur standen bei mir hinter Klasse A so komische Zahlen 79.03 und 79.04., das hat mich dann doch interessiert. Vielleicht heisst das ja "kriegt 10% Rabatt bei der Autobahn-Maut" oder "darf zur Überprüfung der Fahrwerksgeometrie freihändig fahren"?

    Von wegen!


    Beim ADAC dann fündig geworden.

    79.03 = Nur dreirädrige Fahrzeuge

    79.04 = Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg


    Ja geht's noch? :cursing:

    In meinem alten Führerschein von 1978 ist keine einzige Einschränkung verzeichnet.

    Da hat die junge Dame doch bestimmt klicki-klacki die falschen Bildchen angeclickt.


    Also sofort eine e-mail ans Düsseldorfer Straßenverkehrsamt: "bla bla bla, bitte um Überprüfung".

    Jetzt bin ich mal gespannt, was da als Antwort zurückkommt.


    So sieht's auf der Rückseite aus:



    Also, falls Ihr einen neuen Schein bekommt, am besten mal kuken ob alles stimmt.

  • #2

    hattest Du noch eine graue Pappe? Vielleicht auch ein Schätzfehler vom Personal bei der Altersbeurteilung;)

    Unsere Altersklasse wird von vielen am liebsten mit einem Rolllator gesehen.

    Holger


    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen. D.Hildebrandt

    2 Mal editiert, zuletzt von Friese ()

  • #4

    ich habe meine Pappe schon vor einigen Jahren umgetauscht weil mein Lichtbild mir nicht mehr ähnlich war. Nach der Tabelle hätte ich noch bis 2033 warten können.

    Holger


    Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen. D.Hildebrandt

  • #6



    Ich würde denken, bei 79.03 und 79.04 muss es nicht "nur" sondern "auch" heißen.

    Das heißt man kann mit der Klasse A auch Motorräder mit Seitenwagen und sogar mit Anhänger (z.B. an der Goldwing) fahren.

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
    (Henry Ford)
    Gruß Thomas:boywink:

  • #7

    Ich gehe davon aus, dass es unserer EU Mitgliedschaft geschuldet ist.

    Links oben auf der Karte ist so 'ne kleine Europa-Stern-Flagge mit einem D in der Mitte.

    Ich hätte auch lieber den alten Schein behalten, aber zumindest haben sie ihn nicht eingezogen, nur zukünftig ungültig gestempelt.:)

  • #8

    Das würde ja Sinn machen.
    Danke für den Hinweis.

    Ich versuche noch mal eine andere Quelle zu finden.
    Dachte, das wäre eine Kernkompetenz des ADAC.:confusion-scratchheadblue:

  • #9

    Jetzt wird's abstrus:


    Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)


    verweist bei code 79 auf :


    RICHTLINIE 91/439/EWG DES RATES vom 29. Juli 1991 über den Führerschein


    und zwar so:


    79.

    Nur Fahrzeuge, die nach Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 91/439/EWG den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen

    90.01

    :

    nach links

    90.02

    :

    nach rechts

    90.03

    :

    links

    90.04

    :

    rechts

    90.05

    :

    Hand

    90.06

    :

    Fuß

    90.07

    :

    verwendbar


    Kukt man jetzt aber in die enstprechende Richtline 91/439/EWG findet man nix entsprechendes.

    Artikel 10 hat damit überhaupt nix zu tun:


    Artikel 10

    Die Mitgliedstaaten legen nach Zustimmung der Kommission die Äquivalenzen zwischen den Führerscheinen, die sie vor dem Zeitpunkt, zu dem sie dieser Richtlinie spätestens nachzukommen haben, ausgestellt haben, und den Führerscheinen im Sinne des Artikels 3 fest.

    Die Mitgliedstaaten können nach Zustimmung der Kommission die für die Anwendung von Artikel 8 Absätze 4 , 5 und 6 erforderlichen Anpassungen ihrer innerstaatlichen Vorschriften vornehmen.


    Da steht nix von Dreirädern.

    Ich bin wohl noch nicht auf dem richtigen Weg ...


    Gibt nochn Update von 2012, mal sehen ob da was Verständliches drinsteht ...

    :confusion-seeingstars:

  • #10

    So, jetzt macht zumindest die Vorschrift an sich Sinn.


    Richtlinie 2012/36/EU der Kommission vom 19. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein:


    79.03.

    Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge

    79.04.

    Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 750 kg


    So, und wenn man ein bischen weiter darin wühlt, sieht man, dass es in der 2006er Version unter Artikel 4 folgende Differenzierung für die FS Klasse A gibt:


    c)

    Klasse A:

    i)

    Krafträder:

    das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A2 vorzuschreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat;

    ii)

    dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW:

    das Mindestalter für die Klasse für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird auf 21 Jahre festgelegt.


    Da solche Verordnungen ja 1:1 in Software umgesetzt werden, gibt es bei Klasse A bestimmt 2 bunte Bildchen für die Damen/Herrn im Amt: eines für i) Krafträder, und eines für ii) Dreiräder.


    Und wie ich schon zu Anfang vermutet habe, wird die Tante wohl entweder das falsche Bildchen angeclickt haben, oder - wenn es noch krasser umgesetzt wurde - ein ii statt einem i eingetippt haben (kann ja auch sein, dass die Tastatur geprellt hat).


    Wie auch immer. Es ist wohl tatsächlich eine Einschränkung und, wie meistens " the error is between keyboard and chair". (Ich schließe mich da keineswegs aus :D)


    Jetzt bin ich mal gespannt wie lange die brauchen, um es zu verstehen und sich zu melden. :sleeping:

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