Zitat von ingobohn
Ich denke mal, daß ich irgendwann von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben bekomme, daß meine Anzeige gegen Unbekannt "mangels Masse" eingestellt wird.
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So verläuft's oft. Selbst wenn eine 'Masse' vorhanden
wäre, gilt in der Juristerei der Grundsatz, dass die Tat eindeutig einer, möglicherweise mehreren Personen beweiskräftig zugeordnet werden muss.
Aus diesem Grund sah ich von einer Anzeige in meinem gebrachten Kippenbalkonbeispiel ab. Ein kronkreter
Gast wäre da im Nachhinein nicht auszumachen gewesen. Hätte schlauerweise auch keiner zugegeben.
Ähnliches passierte mit vor Jahren mit dem abgetreten Spiegel meines Autos. Eine Gruppe Jugendlicher zog eine Schneise der Autodemolation durch die Straßen meines Stadtteils und konnte danach dingfest gemacht werden. Die Polizei rief alle geschädigten Halter auf, sich zu melden zwecks Anzeigenaufnahme, deren Fallenlassen mir ein paar Wochen später mitgetelt wurde. Begründung, keinem der Täter konnte eindeutig der Vandalismus an einem konkreten Auto zugeordnet werden. Schön!
Die Polizei musste viel schreiben, die Geschädigten bzw. deren Versicherungen bei Inanspruchnahme blieben auf den Kosten hängen und waren zudem
noch so naiv, Zeit in die Bearbeitung des nervigen
und ergebnislosen Vorgangs zu investieren, ganz
abgesehen von den Mühen verbunden mit Instandsetzung ihrer Fahrzeuge.
Wisedrum