
Die Regelungen der Abgasnorm sind Bestandteil der Typgenehmigung, wie übrigens auch Reflektoren usw. usw., wer will kann da mal blättern https://eur-lex.europa.eu/lega…TXT/?uri=celex:32018R0858
Reflektoren sind übrigens im 661/2009 zu finden. ABS in Verordnung (EG) Nr. 78/2009. Euro3 ab 2006.
Zu berücksichtigen wäre noch, wann der Hersteller die Typgenehmigung beantragt hat. Das zieht dann. Beim Wechsel von SC65 auf SC78 musste Honda ganz sicher was machen. Beim Wechsel von Modelljahr 18 auf 19, vermutlich eher nicht. Abgesehen von farblichen Aspekten und den Überziehern an der Gabel wurde ja nix geändert.
Die Polizei kann dafür mindestens einen Mangel ausstellen, im schlimmsten Fall die Weiterfahrt unterbinden und der TÜV im schlimmsten Fall die Plakette verweigern - sollte es denn bemerkt werden.
Für die CB bedeutet das ganz klar, Reflektoren sind Pflicht. Für meine MZ von 89 nicht.
Ich finde die grossen Reflektoren beim LKW sinnvoll. LKWs sind seitdem signifikant besser sichtbar von der Seite. Das habe ich damals bei der Umstellung bewusst wahr genommen.
Beim Fahrrad fahren hat es mich einmal vor einem Unfall bewahrt. Daher wird meine MZ noch welche bekommen.
Alles weitere kann jeder für sich entscheiden und Dich hensel möchte ich um ein wenig mehr Höflichkeit bitten oder willst Du in Zebelers Fusstapfen treten?