[quote='ingobohn']...wobei wir wieder beim alten - und für mich eigentlich immer noch ungelösten - Problem wären:
da keine Reifen- und/oder Fabrikatsbindung in den Papieren der CB1100 steht, müßte ich doch eigentlich noch nicht mal eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers benötigen (und mitführen müssen)!?
...stimmt, die SC78 ist auch nicht mehr überall gelistet.
Laut dieser Quelle wären sogar verschiedene Hersteller zulässig..
https://www.allianz-autowelt.de/sicherheit/mischbereifung/
Ist bei Motorrädern eine Mischbereifung erlaubt?
Unterschiedliche Reifenmodelle oder -hersteller sind bei motorisierten Zweirädern im Allgemeinen zulässig. Ausnahme: Motorräder, bei denen in der Zulassungsbescheinigung eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist. In diesem Fall bleibt jedoch die Möglichkeit, beim Motorrad- oder Reifenhersteller eine Reifenfreigabe zu beantragen. Damit wird bestätigt, dass der jeweilige Reifen für die Maschine genutzt werden darf.