Hi,
ich hab mal ein wenig rumgesucht. Ich würde annehmen, da passiert eine Plausibilitätsprüfung mit mehreren Parametern.
0km/h vom Vorderrad + Hinterrad dreht bzw. deutliche Differenz zwischen Vorder- und Hinterraddrehungen + erhebliche Schräglage + vielleicht auch atypische, plötzliche Änderung der Beschleunigungskräfte = komisch, schalten wirs mal ab.
Ich hingegen hatte quasi schon gestanden. Der Leerlauf drin. Vermutlich ist damit nur der Anspruch der Schräglage erfüllt. Der Rest der Parameter war innerhalb der Toleranzen, also kann der Motor weiterlaufen.
Ich denke, die Abschaltung darf nicht allein auf Basis der Schräglage passieren. In einer gefahren Kurve mit massiver Schräglage wäre das sehr unangenehm. Stell Dir mal vor Alprider die Abschaltung wäre Dir bei Deinem Ausflug in den Schwarzwald letzte Woche in der Kurve passiert, bei den von Dir beschriebenen Schräglagen.
Da wird Honda schon einiges an Hirnschmalz investiert haben.
Aber mal ein anderes Thema. In der aktuellen Motorrad im Dauertest mit der kleinen BMW die Geschichte mit dem Umfaller und daraus resultierenden Lagerschaden. So wie die das Umschreiben, muss die ja länger mit laufendem Motor auf der Seite gelegen haben oder wie interpretiert ihr das? Ansonsten kann ich mir so einen Schaden durchs umfallen nicht vorstellen. Bei mir ist der Motor keine 10sek danach weitergelaufen. Da ist vermutlich noch nichtmal der Schmierfilm abgerissen.
Viele Grüsse
Thomas