Alles anzeigenServus
Können wir die Alpen und Norditalien für die Frühjahrstour vergessen. ? Motorradfahren mit Tankstopps möglich?
werden wir in den Regionen abgewiesen?Hat jemand irgendwelche Infos?
gruß Robert
Aktueller Stand zu Italien:
Die AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL hat mit einer Dringlichkeitsmaßnahme angeordnet, dass den Touristen, Feriengästen, Urlaubsreisenden und aus sonstigen Gründen auf dem Landesgebiet anwesenden Menschen, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz anzutreten.
Die Region Sardinien hat ebenfalls angeordnet, dass sämtliche Personen, die die Insel betreten, sich sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen, ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Dieser Personenkreis muss sich bis zur Abreise im Hotel aufhalten
Aufgrund der aktuellen Krankheitswelle mit dem COVID-19 gilt eine Notfallverordnung. . An Flughäfen und Häfen, aber auch im Überlandverkehr in Regionen mit festgestellten Infektionsfällen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb, Zugverbindungen nach Österreich wurden allerdings eingestellt; der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich.
...In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen.
... viele Bars und Restaurants schließen. Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post und Behörden sind geöffnet; der Öffentliche Personenverkehr bleibt aufrechterhalten.
... Das Dekret vom 9. März 2020 mit Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit für die gesamte Region Lombardei und die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia und Rimini in der Emilia-Romagna, Pesaro und Urbino in Marken, Padua, Treviso und Venedig in Venetien und Asti, Alessandria, Novara, Verbano-Cusio-Ossola und Vercelli im Piemont wurde mit Wirkung ab 10. März 2020 auf ganz Italien ausgeweitet, zunächst bis zum 3. April 2020.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen für nachweisbare berufsbedingte Fahrten, im Fall von gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb wie die Ausreise dazu nach Deutschland ist weiterhin möglich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden. Eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt bei jeder Fortbewegung muss ausgefüllt und mitgeführt werden.