Höchstgeschwindigkeit

  • #11

    Ich kann dazu nichts beitragen.. weil, ich hab das was keiner hier hat: eine gedrosselte EX
    Ich hab erst letztes Jahr im Mai den Schein gemacht (dieses EU Geschenk für die alten Säcke wie mich), also mit praktischer Prüfung, zwei Jahren Begrenzung auf 34 kw und dann nochmaliger Prüfung.
    Ich kann so höchstens knapp 165 kmh fahren, wobei mir das eigentlich auch reicht, zumal ich Autobahnen sowieso aus dem Weg gehe.
    Ansonsten fährt sich die Honda, trotz Drosselung, eigentlich deutlich besser als ich dachte! Die paar Monate schaffe ich auch noch.


    Hab sie jetzt seit Ende Mai und 7500 km drauf..

  • #12

    Hallo Reinhard,


    bei den vielen Kubik der CB wird sie trotz Drossel in den unteren Drehzahlbereichen kaum anders laufen als die 90PS Version. Oben herum wird sich dann nach Öffnung der Drossel noch so einiges tun. Wobei ich auch mit der PS- offenen Version wohl kaum anders unterwegs bin als Du mit Deiner Honda, sprich überwiegend im unteren bis mittleren Drehzahlbereich verbleibend.
    Da tun sich meines Erachtens auch keine Unterschiede auf. Wünsche Dir weiterhin Vorfreude
    auf die volle PS Zahl, falls Du sie denn erfahren möchtest, wozu bis AB Fahren kaum Notwendigkeit besteht.


    Tschüs Wisedrum

  • #13


    Hallo Reinhard


    Verstehe ich nicht ? Du mußt 2 Jahre gedrosselt fahren ? Mein Sohnemann (26) hat auch jetzt erst den Schein gemacht und der fährt offen !

  • #14


    Ja, das ist eine Regel in der die Führerscheine EU weit angepasst werden, da gibts die Sonderregelung für Altführerscheinbesitzer. Ich musste weder Fahrstunden nehmen (hab aber 3 Doppelstunden gemacht) noch Theorie.. eine rein praktische Fahrprüfung. Da ich vorher lange Jahre Roller gefahren bin, war die praktische Prüfung nicht schwer.

  • #15

    Verstehe ich noch nicht.
    Mein kleiner hat den Führerschein für PKW vor 8 Jahren gemacht. Und in diesem Frühjahr
    den Motorradführerschein !! Müsste er jetzt gedrosselt fahren ?
    Hast Du (Reinhard)vorher keinen Führerschein gehabt ?


    Grüße

  • #16


    Hallo CB Rolli,


    Dein Sohn ist ÜBER 24 Jahre und kann somit die volle Leistung abrufen! EU Recht! Wäre er jünger gewesen, dann hätte er eine Leistungsbeschränkung.


    Reinhard hatte in dem Fall einen alten A1 FS und konnte ohne Theorie - und Fahrstunden und ohne theoretische Prüfung nur mit einer praktischen Prüfung den A2 machen. Nach 2 Jahren kann er dann mit einer weiteren praktischen Prüfung offen fahren. Ist natürlich eine erhebliche Ersparnis an Kosten und Zeit im Vergleich zum direkt Einstieg in A


    Gruß Ralf

    "Freedom's just another word for nothing left to lose" Janis Joplin

  • #17

    Ok, jetzt verstehe ich. Da war mal etwas mit neuer FS Regelung.
    Ich habe mein Führerschein in den 70zigern des vorigen Jahrhunderts gemacht. :D
    Da hieß das noch "Fahrerlaubnis"
    Bezahlt habe ich damals, "" 500,00 Ostmark !!"" durch 10 = 50,00 D-Mark,
    durch 2, ca.25,00 Euro. Für LKW , PKW und Motorrad ohne Begrenzung. Toll was.!! :D


    Danke Ralf . Grüße ,Rolli

  • #18


    Das ist mal echt günstig :mrgreen:

    "Freedom's just another word for nothing left to lose" Janis Joplin

  • #19

    Moini :mrgreen:


    glaube das ist im Vergleich zu den Löhnen in den 70er Jahren in der DDR viel Geld gewesen, oder?
    Meine Fahrerlaubnis(1+3) hat 1977 im Westen auch nicht mehr gekostet und die Klasse 2
    war 1979 ganz umsonst.....allerdings mit Zwischengas und Wichsschaltung und ohne Lenkhilfe auf MAN :eusa-whistle:
    ...aber wir sind ein wenig am Thema vorbei :naughty:



    heute mal normale Grüße aus dem Norden
    T :happy-sunny: M

  • #20


    Hm, 500 Ostmark waren in den 70ern aber auch fast ein halbes Monatsgehalt, oder?

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