Garantietohuwabohu

  • #1

    Mir ist ja die letzten Wochen was komisches passiert! Chronologische Abfolge:
    1. Anfang September eine 2013er CB ohne Erstzulassung beim HH 1 in Zeven erworben für einen guten Kurs.
    2. Im November Getriebeproblemen und zum HH 2 nach Lilienthal, weil nur halb so weit von Zuhause wie nach Zeven.
    3. HH 2 meint bei Abholung nebenbei "...Hm, komisch, laut System endet die Werksgarantie schon im März 2016..."
    4. Ich schicke je eine Mail zu HH 1 und zu Honda nach Frankfurt mit der Bitte um Aufklärung.
    5. HH 1 meldet sich und will von 2 Jahren Garantie nichts wissen, da ich nur auf eine CB ohne EZ bestanden habe. Ich habe ihn bestätigt und ihm erklärt, dass laut Garantie Bestimmungen von Honda (nachzulesen im Wartungsheft) eben das eine das andere bedingt. Außerdem deutsches Verbraucher recht. Irgendwann schickte er eine Mail und bat um Entschuldigung, weil er eine falsche Garantie Karte an Honda Deutschland geschickt habe. Alles sei jetzt im Lot und die Garantie gelte nun bis 09/ 2017.
    6. Ein Brief von Honda Deutschland kommt einen Tag später, in dem mitgeteilt wird, dass sie die Missverständnisse zwischen HH1 und mir bedauern, aber HH 1 ist eigenverantwortlich tätig und die Garantie gilt nur bis 03/ 2016.
    7. Ich schreibe nun mit leicht erhöhtem Puls und Blutdruck einen Einschreibebrief und füge die E-Mail des HH 1 sowie eine Kopie der Garantiebestimmungen von Honda sowie eine Kopie des Fahrzeugscheines bei.
    8. Ich rufe heute Bei Honda Deutschland an, wo man von der Sache wusste und mir Recht gab. Das große "Problem" sei, dass die Garantie schon ins Stammwerk. (England? Japan?) gemeldet worden sei. Jetzt diskutieren angeblich diverse wichtige Leute, wie zu verfahren sei. :eusa-whistle: :eusa-shifty: :eusa-whistle: :eusa-whistle: :eusa-whistle:
    Zum Glück macht meine Dicke zur Zeit keinen Ärger und einfach nur Spaß, wenn das Wetter mitspielt. :cool:

    Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen (Abraham Lincoln)

  • #2

    Hallo Tom


    Das klingt aber wirklich schlimm! Ich hoffe für Dich, dass es ins Lot kommt. Bei uns in der CH gilt das Erstzulassungsdatum, ohne wenn und aber. Zudem haftet eigentlich der Händler, das führt dann zu Situationen wo z.B. ein Vorführfahrzeug (=Fahrzeug damit Kunden dies Ausprobieren können) schon 1/2 Jahr eingelöst waren (auf den Händler) nur noch eine Restgarantie von 1.5 Jahren besitzen. Ich denke, dass dies bei Euch ähnlich ist.

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #3

    Ist es. Nämlich genauso bei Fahrzeugen, die der
    Händler als Vorführer zugelassen hat.


    Somit hatte meine Honda nicht mehr als ein knappes
    Dreivierteljahr Garantie, denn lange lief sie als Vorführer mit
    (aus)sagenhaften 100km auf der Uhr. :lol:


    Wisedrum

  • #4

    Das ist ja ärgerlich. Auch wenn der HH jetzt nachbessern sollte, finde ich die undurchsichtigen Geschäfte diese HH an sich schon unseriös.


    Bei mir ist es so gewesen, dass die CB schon ein gutes Jahr beim HH stand und am Anfang eine Kurzzulassung hatte. Dadurch hat sie auch nur noch ein dreiviertel Jahr Garantie gehabt. Da die CB 0 Km hatte und als neufahrzeug von mir gekauft wurde, der Motor ist noch nie vorher gelaufen, hat mir das natürlich nicht gefallen. Ich habe den HH darauf angesprochen und er hat mir nach 10 Sekunden Bedenkzeit eine 6 Jahresgarantie für 100 Euro mitgegeben. Damit bin ich natürlich zufrieden gewesen. Die Garantiebedingungen wurden vor dem Kauf genau erklärt und besprochen. Ich habe nicht die Katze im Sack verkauft bekommen.


    Dier wünsche ich eine gute verbindliche Lösung.

  • #5



    Genau deshalb wollte ich ja ein vorher nichtzugelassenes Moped. Und die Garantiebestimmungen von Honda sind absolut eindeutig. Dort heißt es "...Garantiebeginn ab Tag der EZ oder ab Tag der Übergabe an den Endverbraucher..." Und das sind wir Mopedfahrer. Wäre der HH 1 dichter bei mir, würde ich mich nicht so ins Zeug legen. Der Hauptgrund ist aber der Vertrauensverlust nach diesem Geeiere. Grundsätzlich möchte ich in Zukunft zum HH meines Vertrauens, der zudem deutlich näher seine Zelte aufgeschlagen hat. Die Händlergewährleistung nützt mir da nichts. :naughty: :naughty:

    Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen (Abraham Lincoln)

  • #6

    Ist die Garantie abgelaufen, ohne erkaufte Verlängerung,
    so spielt ein eventuell naher Hondahändler für mich nur noch
    eine untergeordnete Rolle, da ich die Wartung der CB anders regle als durch
    ebendiesen.


    Mich hat die relativ kurze Restgarantiezeit nicht gestört, da ich einem Produkt
    der Marke Honda vertraue und nicht hinterrücks irgendetwas im Busch vermute.
    Ist wohl nicht bei allen CBfahrern so. Mit den optischen"Schmankerln" kann ich irgendwie leben......
    es gibt Schlimmeres.


    Wisedrum

  • #7

    Wisedrum: Wobei es einen Unterschied macht, wenn Du wissentlich etwas mit verringerter Garantie erwirbst oder quasi ein bisserl verarscht wirst. Ob ich dem Produkt CB nun vertraue oder nicht (aus etwaigen Gründen werde ich sie ja nun erworben haben, sonst hätte ich mir eine andere Tochter einer anderen zweirädrigen Mutter angelacht... ;) ), eine zweijährige Garantie ist sicher nicht nachteilig.

    Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen (Abraham Lincoln)

  • #8

    2 Jahre Garantie sind sicher positiver zu bewerten als der Rest, der mir beim Erwerb der CB verblieb. Keine Frage. Ich konnte sie dem Händler nicht aus dem Kreuz leiern, schlicht und ergreifend, weil ich nicht einmal den Versuch unternahm, es zu tun. :eek:


    Gebraucht habe ich in den über anderthalb des Besitzes der Honda keinerlei Inanspruchnahme der Garantie. Meine Kiste läuft einfach anstandslos, schon über viele Kilometer. :clap: Wenn ich es natürlich darauf anlegen würde, könnte ich versuchen, optische Mängel, hier sehr ausführlich im Forum aufgelistet und diskutiert, zu reklamieren.


    Würde mir allerdings wenig nützen, da die Garantie schon längst Geschichte ist.
    Noch wichtiger dabei, ich finde ein Arrangement mit ihnen. So wie andere CB-Fahrer es auch tun und vielleicht, wer weiss, noch finden werden müssen, ohne massive Eingriffe in die Gegebenheiten ihrer Maschine zu erwirken und zuzulassen. Ganz gleich welches Baujahr. Wie schon geschrieben, wer weiss? Kommen viele KMs und Jahre zeigt die Honda möglicherweise
    eine Tendenz, ihre Gebrauchs und (Ab)nutzungserscheinungen offensichtlich(er) zu machen.


    Abgesehen von der blöden, erwähnten Charge halte ich das für normal beim (relativ) häufigen Gebrauch eines Motorrads.....


    Wisedrum

  • #9

    Wollte mal einen Sachstandsbericht wiedergeben. Bis heute (Stand 11.02.) ist folgendes seitens Honda passiert: gar nichts! Habe letzte Woche dann nach Rücksprache mit der ADAC-Rechtsberatung eine Anwältin eingeschaltet. Natürlich gab sie mir Recht, aber sie meinte, dass ich mir trotzdem nicht all zu viele Hoffnungen machen soll. Große Firmen lassen Endverbraucher bei solchen Kleinkramdingen gern am langen Arm verhungern. Naja, weiß ich wenigstens, dass ich meine zukünftigen Inspektionen selber durchführe :eusa-whistle:

    Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen (Abraham Lincoln)

  • #10

    Moini :mrgreen:


    schick Honda doch mal den Link zu diesem Thread im Forum,
    mit dem Hinweis du machst jetzt alles öffentlich!!




    Gemeine Grüße aus dem Norden
    T :happy-sunny: M

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