In der Regel, zumindest das Ritzel, wird keiner eintragen lassen. Und ob ein Prüfer die Zähne des originalen Kettenrads kennt und durchzählt, ist eher unwahrscheinlich. Die TÜV-Statuten verlangen die Eintragung allerdings, wir sind in D. Im Fall eines Falles, wenn Gutachter die Kiste sezieren tun sollten, könnte es eine Rolle spielen für die Beurteilung der Unfallverursachung und damit die Schuldfrage, was sich widerum versicherungstechnisch nicht vorteilhaft auswirken könnte. Könnte deswegen, weil nachgewiesen werden muss, das der Unfall mit der bauartlichen Veränderung in einem direkten Zusammenhang steht. Streng genommen fährt man die CB mit veränderter Übersetzung bereits mit erloschener Betriebserlaubnis. Macht sich in einem,
niemanden zu wünschenden Rechtsstreit sicherlich nicht sehr gut, hat man geschultes Anwaltspersonal, wovon man ausgehen kann, auf der gegnerischen Seite.
Wisedrum