Ich denke MSD ist der erste, der hier zurück auf den Punkt kommt. Das Zitat der StrassenVO und von Bußgeldern hilft nicht weiter. Die StVO wurde geschrieben unter der Annahme, daß alle Teilnehmer sich ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit daran halten können. Wenn ich nach 2 Stunden des Wartens in der Sonne in Lederkombi kurz vor dem Herzinfarkt stehe, dann aber mit Kopfschmerzen regelkonform weiterfahren muß - bis ans nächste Stauende - dann kann ich möglicherweise die StVO nicht einhalten.
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Nein, nein, der Punkt mit den Normen war schon genau richtig. Deine Argumentation haut schlicht nicht hin, da ansonsten die gesamte StVO unter dem Vorbehalt der individuellen Fitness des jeweiligen Verkehrsteilnehmers bzw. zur Disposition der technischen Tauglichkeit des Kfz stünde ("Ich habe Luftkühlung, ich musste rechts überholen, Herr Richter!" :-))))).
Im Ergebnis: Wenn Du merkst, dass Du oder Dein Fahrzeug zu kollabieren droht, dann darfst und musst Du eben raus auf die Standspur und offiziell Hilfe holen. Aber Du kannst nicht ein Recht daraus ableiten, fortwährend die StVO zu brechen und davon zu düsen. Ist doch eigentlich klar.