Mischbereifung

  • #12

    ...wobei wir wieder beim alten - und für mich eigentlich immer noch ungelösten - Problem wären:
    da keine Reifen- und/oder Fabrikatsbindung in den Papieren der CB1100 steht, müßte ich doch eigentlich noch nicht mal eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers benötigen (und mitführen müssen)!?


    Auch da gehen die Meinung hier im Forum auseinander. Schon aus diesem Grund würde ich nciht auch noch auf Mischbereifung setzen.
    Einzige Ausnahme: Bridgestone erlaubt in seinen Reifenfreigaben ausdrücklich eine Mischbereifung für den T30/T30EVO/BT023/T31.

  • #13

    [quote='ingobohn']...wobei wir wieder beim alten - und für mich eigentlich immer noch ungelösten - Problem wären:
    da keine Reifen- und/oder Fabrikatsbindung in den Papieren der CB1100 steht, müßte ich doch eigentlich noch nicht mal eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers benötigen (und mitführen müssen)!?


    ...stimmt, die SC78 ist auch nicht mehr überall gelistet.
    Laut dieser Quelle wären sogar verschiedene Hersteller zulässig..
    https://www.allianz-autowelt.de/sicherheit/mischbereifung/



    Ist bei Motorrädern eine Mischbereifung erlaubt?


    Unterschiedliche Reifenmodelle oder -hersteller sind bei motorisierten Zweirädern im Allgemeinen zulässig. Ausnahme: Motorräder, bei denen in der Zulassungsbescheinigung eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist. In diesem Fall bleibt jedoch die Möglichkeit, beim Motorrad- oder Reifenhersteller eine Reifenfreigabe zu beantragen. Damit wird bestätigt, dass der jeweilige Reifen für die Maschine genutzt werden darf.

  • #14

    Um hier das Mischbereifungsthema noch weiter zu verwirren, im Fahrerhandbuch der CB1100-A, Erstserie, findet sich unter Wartungsdaten auf Seite 114 der Eintrag Reifenempfehlung, in dem der Bridgestone und der Dunlop Reifen aufgeführt werden.


    Reifenempfehlung nicht Reifenbindung, die es auch für dieses Modell nicht gibt, jetzt kann jeder seine "Karten" wieder neu mischen.


    Wisedrum

  • #15

    OK, also in der Zulassung (mehr hat der TÜV oder auch die Polizei nicht) steht kein Hersteller.
    Dann müßte man eigentlich sogar die Freigabe für den Dunlop mitführen...


    Zusätzlich habe ich noch einen unserer Shuttlebusfahrer gefragt.
    Der macht das im 2. AV, hauptamtlich ist er Polizist und auch Biker.
    Er sagt, bei einem nagelneuen Reifen würde auch er die Freigabe mitführen.
    Für einen "alten" bekannten Reifen wie den Z8 aber nicht.

  • #16

    Okay -formuliere ich das mal anders. Reifenbindung im Sinne nur eines bestimmten Reifenfabrikats nebst Kennung steht nicht im Brief / Schein. ABER: man hat nicht die freie Auswahl unter allen am Markt verfügbaren Reifenmarken (bei entsprechender Reifengröße, je nachdem, ob Speiche oder Gussräder), SONDERN kann nur den Reifentyp auswählen, für die Honda als Hersteller oder der Reifenhersteller (z.B. Bridgestone, Metzeler) konkret für das genau definierte Honda-Modell (z.B. SC65) eine Freigabe erteilt hat. Diese ist dann auch mitzuführen. Ein Mischbereifung - und das ist dann der Fall, wenn ich unterschiedliche Reifenmarken vorne und hinten fahre, gilt die Freigabe logischerweise nicht. Die Freigabe gilt nur als Paar, ABER NICHT ALS MISCHBEREIFUNG, also in der beliebigen Kombination zugelassener Reifen. Die Reifenfreigabe von z.B. Bridgestone für den T30 oder T31 bezieht sich nämlich auf vorne UND hinten, also als unzertrennliches PAAR. :violin:


    Bis die Tage im Harz

  • #17



    So ist es auch in der Schweiz. Marke ist egal, aber die Dimension und er Index (auch Ladeindex) müssen stimmen.

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #19

    Danke! Genau so ist es. Wenn ein Hersteller sein altes und das neue Profil für kompatibel hält, steht es ebenfalls in der Freigabe! Streng genommen tatsächlich auch eine Mischbereifung. Es wird aber niemals in der Bridgestone Freigabe stehen, dass hinten auch Dunlop Typ X oder Metzeler Typ Y gefahren werden darf - und darum geht es ja grundsätzlich in dieser Fragestellung > Mischbereifung unterschiedlicher Hersteller. Ich denke, es ist alles gesagt / geschrieben - oder?


    Munter bleiben und bis zu die Tage im Harz :D

  • #20

    War gerade beim TÜV, um mich dort nach dem Erlaubtsein der Mischbereifung zu erkundigen.


    Der TÜV-Ing gab dazu Folgendes von sich:


    Hat das Motorrad keine Reifenbindung, auch nicht in der ABE, stehen sondern nur die Reifengrößen, ist eine Mischbereifung, vorne beispielsweise von einem anderen Hersteller als hinten, erlaubt, sofern die Vorgaben für die Reifengrößen eingehalten werden. Die Reifenfreigaben für ein Motorrad waren trotz meines Ansprechens dieses Sachverhaltes für ihn kein Thema.


    Er ist der Prüfer und wird so eine ausgestattete Karre durchwinken oder nicht, er sollte es wissen. Ich vertraue ihm.


    Was nun der Einzelne aus dieser Info macht oder anders weiterspekuliert, ist eine persönliche Angelegenheit.


    Wisedrum

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