Alles anzeigenInteressant ist, wer die Kosten für das anthropologische Gutachten und die Prozeßkosten getragen hat.
Genau.
Meiner Meinung nach streckt die Behörde vor und bei Verlieren des Verfahrens muß der Beklagte die Kosten der Gegenseite (also auch das Gutachten) bezahlen.
Leider hat der Vortragende auch "vergessen" mitzuteilen, was denn nun die Folge des gewonnenen Verfahrens beim BVG gewesen ist.
Das ist doch das eigentlich Interessante (nachdem die Hausdurchsuchung ja schon stattgefunden hatte).
Ich vermute mal, dass eine kleine Entschädigung (vielleicht 200 Euro) an den Kläger gezahlt wurde.
(Naja, vielleicht mußte er dann auch die Kosten des Gutachtens dann doch nicht bezahlen?)
Man merkt: ich bin kein ausgebildeter Jurist.