Alles anzeigenAlso ich denke, dass diese Aussage ja wohl auch für Deutschland nicht stimmen kann:
„Ist das Motorrad durch einen Sturm umgestürzt und hat ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss dessen Halter seine Teilkasko in Anspruch nehmen“
Üblicherweise ist ein Schaden, durch mich verursacht an einem fremden Eigentum, ein Haftpflicht-Schaden und doch keiner der Teilkasko? Hallo!
Hallo Lederkombi,
vom Grundgekdanken her würde ich Dir durchaus recht geben.
Aber beim deutschen Versicherungsrecht weiss man als Laie nicht immer genau, wie sich die Sache verhält.
In diesem Falle könnte es auch so sein, dass der Halter des umgefallenen Fahrzeuges nicht als "Verursacher" angesehen wird, sondern der Sturm. (Ist jetzt nur von mir geraten)
Da müsste man mal genau in die Versicherungsverträge seiner Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung reinkuken.
Ein Versicherungs-Fuzzi weiss da in der Regel schon ziemlich gut Bescheid.
Schönen Gruß aus Düsseldorf
Dieter