Durchschlängeln (ist /nicht/ strafbar)

  • #1

    Ich habe versucht mit Hilfe von ADAC und anderen Seiten festzustellen, ob Durch-schlängeln (im Neu-hochdeutschen auch lane splitting genannt) in Deutschland verboten ist. Wohl gemerkt, ich spreche von der vorsichtigen Art: also geringe relativ-Geschwindigkeit, Abstand, keine Gefährdung, immer Platz, die Gasse sofort zu räumen, etc.)


    Im Sommer ist es (mir) völlig unmöglich im Autobahnstau eine Stunde auf irgendeiner Spur zu warten bis das Chaos vorbei ist. Egal ob ich den Motor immer wieder abstelle oder nicht, weder ich noch das Material halten das lange durch. Auf die Standspur darf ich nicht, die Gasse darf ich auch nicht benutzen. Entweder bin ich danach so "geschafft", daß ich sowieso einen Unfall baue, oder der Motor ist überhitzt, oder ... oder ... ihr wisst, was ich meine.


    Ich finde jedenfalls keine Information, die den Umständen gerecht wird, und deutsche Gerichte scheinen hier hart durchzugreifen. Indessen haben sich im Ausland Sinn und Verstand durchgesetzt. Jedenfalls in Österreich, der Schweiz und Frankreich.


    Wie macht ihr das ? Durch und hoffen ... ?

    CB 1100 EX, Bj 2019

  • #3

    Relativ sicher, mit der Einschränkung .... wie das eben so bei Rechtsfragen ist. Es ist, was ich aus vielen Seiten, und Berichten herauslese. Meinen A... würde ich nicht darauf verwetten.

    CB 1100 EX, Bj 2019

  • #4

    Grundsätzlich ist das Überholen im Stau auf BAB auch für Motorradfahrer verboten. Unter Umständen kannst du dich aber auf "rechtfertigenden Notstand berufen" . Vor allem wenn durch langes Warten z.B. Überhitztung oder Dehydrierung des Fahrers droht, und damit eine gesundheitliche Gefahr droht, wodurch die Fahrt nicht mehr fortgesetzt werden kann.


    Eventuell kann man auch drohenden Ausfall des Fahrzeugs oder allgemeine Ermüdung geltend machen.

  • #5

    was erlaubt ist hier in CH


    ...den Radstreifen zu benützen sofern die linie nicht durchgezogen ist.... um z.b. zur Ampel nach vorne zu kommen sofern du ein Velo nicht behinderst und mit vorsicht fährst bzw. langsam


    und an vereinzelten Orten ist es erlaubt die Busspur zu benützen...

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #6

    In D gilt n.m.E. für das rechtswidrige Benutzen der Rettungsgasse 240 EUR + 2 Punkte. Regelwidriges Befahren der Standspur zum schnelleren Vorankommen 75 EUR + 1 Punkt. (Letzteres ist fast ein Schnäppchen, wen der Punkt nicht wäre)

  • #7

    Beim lane splitting ist die Sache meiner Meinung nach nicht so einfach (ganz i.S.v. chariot/s erster Antwort). In Deutschland werden zur Erklärung des Verbots immer wieder Paragraphen herangezogen, die in erster Linie gar nicht fürs Motorrad geschrieben wurden. Beim Widerspruch gegen die Strafe entscheidet natürlich zunächst die Behörde, dann der Richter. In meinen Augen ein Fall für einen der großen Motorrad-Clubs, oder vielleicht den ADAC. Angenehm ist die Sachlage in keinem Fall.

    CB 1100 EX, Bj 2019

  • #10

    Ich gehe nochmal auf das Beispiel CH ein (nicht, daß ich darüber wirklich viel weiß), nur zu Anschauungszwecken.

    Zur Grundlage der folgende Bericht: https://www.blick.ch/auto/serv…ueberholen-id8711744.html


    Nach diesem Bericht eines Experten wäre es "alles" grundsätzlich verboten. Geht man jetzt ins Details, dann sieht es aber gar nicht danach aus. Ich folge de Logik des Experten (der Bericht besteht ja nur aus 10 Zeilen):


    a) Artikel 44 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) bestimmt, dass im Kolonnenverkehr der eigene Fahrstreifen (z.B. zum Überholen) nur verlassen werden darf, wenn man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Und im Artikel 47/2 des SVG heissts: «Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten».


    folgt aus a) erstens -> keine Gefährdung : dies hatte ich ja sowieso vorausgesetzt

    folgt aus a) zweitens : bei Stilstand müssen Krads in der Spur bleiben : fein, also hier kein Ausschluß wenn der Verkehr sich zäh bewegt (kein Schutzmann wird jemals feststellen können, was sich wann, wo, wie wenig bewegt hat. Ohne Bilder von der Drone keine Beweise.


    b) jetzt fügt der Experte seine eigene (wie man gleich sehen wird falsche) Meinung hinzu : Im Kolonnenverkehr ist auf dem gleichen Fahrstreifen in der gleichen Richtung nicht genügend Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander. Wer zwischen den Kolonnen rechts an einem Fahrzeug vorbeifährt, handelt gefährlich und begeht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln. In allen Fällen kann dies einen Führerausweisentzug und andere Sanktionen nach sich ziehen.


    Das Offensichtliche in b) (nämlich "im Kolonnenverkehr ... ist nicht genügend Platz ..."), ist nicht offensichtlich, sondern blanker Unsinn, als ob dies ein Naturgesetz wäre. Zwischen den 2 Kolonnen (oder mehr) kann je nach Sachlage zwischen 5 cm und 7 Meter Platz sein. Spurbreite, Rettungsgasse, LKW oder PKW, etc. etc. Also kommt es nicht automatisch zu einer Gefährdung, denn die hatten wir ja umfänglich zu Beginn ausgeschlossen. Also ist auch die Schlußfolgerung Unsinn.


    Q.E.D


    Zumindest läßt sich (auf der Basis meiner Frage, und dieses Berichtes) für die Schweiz folgendes sagen: wenn es NICHT zu einer Gefährdung und NICHT zu einem Unfall gekommen ist, und wenn die Kolonnen NICHT im kompletten Stillstand gekommen sind, bzw. gerade wieder anfahren, dann IST die Rechtslage nicht eindeutig.

    CB 1100 EX, Bj 2019

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