Durchschlängeln (ist /nicht/ strafbar)

  • #21

    Zum Thema ist eigentlich schon alles geschrieben.


    In Brasilien ist das "Durchschlängeln" geduldet, aber auch dort fragt man sich ob man es legalisieren soll und schaut dabei auch wie es in anderen Ländern geregelt ist.


    Für alle, die des portugiesischen mächtig sind:

    https://mobilidade.estadao.com…or-ainda-e-tema-polemico/


    Für alle mit starken Nerven, Berufsverkehr in São Paulo:


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  • #22
  • #23

    Hallo ich habe eine Lufgekühle CB und mir ist es Egal wenn ich auf der Standspur langsam fahre.

    ich möchte nicht das meine CB überhitzt und ein Motoschaden bekommt.

    Da ist die Bestraffung günstiger als eine Reparatur.

  • #24

    Ich denke MSD ist der erste, der hier zurück auf den Punkt kommt. Das Zitat der StrassenVO und von Bußgeldern hilft nicht weiter. Die StVO wurde geschrieben unter der Annahme, daß alle Teilnehmer sich ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit daran halten können. Wenn ich nach 2 Stunden des Wartens in der Sonne in Lederkombi kurz vor dem Herzinfarkt stehe, dann aber mit Kopfschmerzen regelkonform weiterfahren muß - bis ans nächste Stauende - dann kann ich möglicherweise die StVO nicht einhalten. Vielleicht hätte der eine oder andere Richter dafür Verständnis. Jedenfalls würde ich 300€ und 2 Punkte nicht ohne Rechtsstreit akzeptieren.

    Auch der Hinweis "BAB vermeiden" ist im Grunde richtig, löst das Problem aber nicht, denn auf längeren Touren fällt immer mal ein Stück BAB an. Gute Fahrt euch allen !

    CB 1100 EX, Bj 2019

  • #25

    Wobei ich mir vorstellen könnte, daß der Fahrer schneller überhitzt als die CB – thermisch oder auch nur emotional!

  • #26

    Hallo,

    mir geht es genauso wie Dir! Ich frage nicht lange, ich fahre auf der Standspur am Stau vorbei. In Schrittgeschwindigkeit. Wenn das nicht geht wird "geschlängelt".

    Viel Freude am Classic- Bike- Fahren
    wünscht ClassicBikeFan

  • #27

    Danke für diesen wichtigen Hinweis!


    Ich habe es bisher so gehalten, dass ich bei Stau (also wirklicher Stillstand der Fahrzeuge oder max 5 km/h Geschwindigkeit der Staukolonne) mit sehr mäßiger Geschwindigkeit (10-20 km/h) durchgeschlängelt habe (meistens zwischen dem äußersten linken und der rechts daneben liegenden Spur, also der Rettungsgassen-Spur).


    Die Autofahrer selbst haben oftmals Verständnis und machen manchmal sogar extra Platz. Da mach ich mir keine große Sorgen.


    Neben dem intensiven Abchecken der rechts und links vor mir stehenden/langsam rollenden KFZ habe ich immer auch einen weit nach hinten gerichteten Blick in den Rückspiegel, ob sich hinter mir vielleicht etwas gelb-blaues auch durchschlängelt. :mrgreen:


    Sobald die Kolonne etwas Fahrt aufnimmt, sagen wir 10 - 20 km/h, bin ich sofort wieder in Reih' und Glied. Der Bock muß das übrigens aushalten.


    Trotz all der Vosicht habe ich immer ein mulmiges Gefühl dabei:

    1. Man kann nicht alle Spurwechsel von KFZ vorhersehen.

    2. Wenn mal doch irgendwo was blau-gelbes auftaucht (oder gar als privat getrarntes), könnte es teuer/pünktlich werden.


    Aufgrund des guten Hinweises von Pfaditoto werde ich aber auf jeden Fall, sobald in der Rettungsgasse dann Platz gemacht wird, diese Spur nicht mehr weiter nutzen, notfalls eine Zwischenspur weiter nach rechts ausweichen, falls möglich. Habe kein Interesse an 1 Jahr Fahrverbot.


    Ganz links möchte ich eher nicht überholen, weil mir da möglichweise der Straßenbelag ausgeht (seitlich gesehen).


    Ach so, ja, noch was: "Mein Moded nimmt vielleicht Schaden." halte ich für die ungünstigste und unwirksamste Ausrede. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit so einem Wischi-Waschi irgendwo durchkommt. :naughty:

  • #28

    Nein, nein, der Punkt mit den Normen war schon genau richtig. Deine Argumentation haut schlicht nicht hin, da ansonsten die gesamte StVO unter dem Vorbehalt der individuellen Fitness des jeweiligen Verkehrsteilnehmers bzw. zur Disposition der technischen Tauglichkeit des Kfz stünde ("Ich habe Luftkühlung, ich musste rechts überholen, Herr Richter!" :-))))).


    Im Ergebnis: Wenn Du merkst, dass Du oder Dein Fahrzeug zu kollabieren droht, dann darfst und musst Du eben raus auf die Standspur und offiziell Hilfe holen. Aber Du kannst nicht ein Recht daraus ableiten, fortwährend die StVO zu brechen und davon zu düsen. Ist doch eigentlich klar.

  • #29

    ooch in anderen Ländern und sogar in Hauptstädten gibt es durchaus Inspirationsansätze


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    Wer ZEN beherrscht kennt keine Spritpreise

  • #30

    Ja, was man so auf Youtube Videos südlich von Islamabad sieht (gerne "Probefahrten" mit kleinvolumigen Motorrädern), da stellen sich mir die Nackenhaare hoch. Die fahren echt wie die Henker! =O

  • Hey,

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