DAYTONA - Sitzbank

  • #11


    Nein, das kannst Du nicht, in der CH gelten hierzu Vorschriften. Im Fahrzeugausweis steht, ob 2 oder einsitzig und die Sitzbank muss somit entsprechend sein :naughty:

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #12

    wenn mit besserer Hälfte los willst nimmst den Originalsattel , wenn alleine kannst diesen Caferacer drauf pappen...brauchst nur den Zündungschlüssel zur Montage..


    oder wolltest jetzt jemandem zumuten auf diesem schräg nach hinten abfallenden Ar..pflästerchen sitzen zu müssen?

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #14



    Um übertreiben geht es nicht und ich kann den Wunsch nach Caferacer etc. durchaus verstehen. Früher gab es mal für Zweisitzer Soziusabdeckungen, die nach Gusto anzubringen waren. Da der Sitz aber weiterhin technisch ein Zweisitzer war, gab es mit der Zulassung kein Problem. Ich bin aber kein Rechtsexperte für CH.


    In Deutschland scheint es für die CB 1100 jedoch zu funktionieren: CB 11000 mit Soziusabdeckung

  • #15

    Moini :mrgreen:


    mal gaaanz schnell einen Hinweis zur Daytona Cafe Sitzbank:


    sie wird ohne Haken geliefert, d.h. man muss die Haken aus der originalen Sitzbank umschrauben. Das ist kein Problem, ist aber zu beachten wenn ich mal schnell einen Zweisitzer brauche.
    Die Haken sind nicht zu bekommen. Habe mir selber welche aus Aluwinkeln gefeilt.


    siehe: http://www.cb-1100.de/forum/vi…=14&t=1246&hilit=+Daytona


    Ich fahre die Sitzbank nun eine Saison. Etwas höher und breiter, super verarbeitet und
    passgenau!
    Webike kann ich nur empfehlen, überhaupt keine Probleme, habe schon 3 mal bestellt.
    Meist günstiger als Samurider!
    Das mit der Betriebserlaubnis in der Schweiz ist erstaunlich. Dann dürfte man ja auch keine Tasche oder Rolle auf den Soziussitz schnallen. Na ja, es gibt wohl überall Überregulierungen, nicht nur in der EU :roll:


    Die Sitzbank macht richtig was her, meine bisher beste Investition!


    Ach ja, das Aufsteigen erfordert eine gewisse Elastizität im Hüftbereich, der Huckel muss überwunden werden :lol:


    Grüße aus dem Norden
    T :happy-sunny: M

  • #16


    Es kann sein, dass Du mit der Einersitzbank fahren darfst solange das Fahrzeug als 2er eingelöst ist, aber das musst Du mit der MFK klären.


    Normalerweise muss man das Fahrzeug mit der entspr. Sitzbank vorführen, die Anzahl Plätze wird im Ausweis festgehalten.

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #18

    wenn der Töff original für 1 Pers. konzipiert wurde kann ich es nachvollziehen.....aber , wenn es generell gilt ok....

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #19


    In Deutschland muss ein Einsitzer auch eingetragen werden.
    Ich hatte meine damalige 12er Bandit auf Einsitzer umgerüstet, musste eingetragen werden und die hinteren Fussraten entfernen. :shock:
    War zumindest anno 1998 so.
    Vieleicht hat sich da was geändert?



    Gruss Matthias

    It's only CB and MT but I like it.
    Back to the roots

  • #20

    Moini :mrgreen:


    ...und wenn....is mir k.ckegal......


    Wenn ich so zu den Treffpunkten fahre und sehe mit was für Hobeln manche unserer Kollegen durch die Gegend fahren wird mir Angst und Bange!
    Laut, mit Lenkern mit denen keiner lenken kann, Sitzpositionen die eher zum Geschlechtsverkehr taugen, Blinkern die man nur mit ner' Lupe sehen kann, Nummernschilder im 90° Winkel, Spiegeln von Matchboxautos.........und ....und ...und Ihr wisst es selber.


    So, dann komm ich mit einem richtigen, technisch top ausgestatteten Motorrad......
    mit nur einem Sitz.....das geht natürlich nicht... :naughty:
    Zum nächsten TÜV werde ich mal einsitzig fahren.....


    Gleichgülige Grüße aus dem Norden
    T :happy-sunny: M
    völlig gleichgültige Grüße aus dem Norden

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