Das ist Geschichte, Rolf.
Die ABE des Fahrzeugs erlischt nicht mehr automatisch. Die gegnerische Versicherung kann die Leistung nur kürzen oder verweigern, wenn nicht eingetragene Teile die Unfallursache waren.
Wenn Du also wegen der Scheibe den Unfallgegner nicht sehen konntest, dann wird es vielleicht knapp.
Aber die Märchen wo einer im Rolli sitzt und keine Knete von der Versicherung bekommt weil er den db-eater aus dem Auspuff genommen hatte, sind so nicht mehr haltbar.
Im Detail muss man noch unterscheiden zwischen Haftpflicht (die leistet immer und kann höchstens Regress nehmen) und Kasko (da sieht es eher mau aus).
Das hier ist einigermaßen aktuell:
http://www.frag-einen-anwalt.d…rsicherung---f175998.html