Munter drauf los interpretiert, komme ich zu folgendem Schluss:
In den Papieren meiner 2013 CB wird eine Reifengröße aufgeführt aber kein Reifentyp. Weder in der Fahrzeugbrief beigelegten EG Übereinstimmung noch im Fahrzeugschein.
Hat also ein Reifen eine Freigabe vom Hersteller, davon las ich hier beispielsweise vom Z8, ist mir als Fahrer nach den Richtlinien des Bußgeldkatalogs eine Mischbereifung erlaubt, sofern diese die Reifengröße einhält und mit Freigabebescheinigungen für die Honda abgesichert ist. Im Klartext hinten Bridgestone BT54F und vorne den Metzler Z8. So deute ich den Sachverhalt um die Reifenwahl.
Vielleicht liegt bei mir irgendwo ein interpretatorischer Denkfehler vor, um dessen Aufklärung gerne gebeten wird.
Sollte ich mich dazu entschließen oder konkreter in Erwägung ziehen, einstweilen mischbreift CB zu fahren, werde ich mich vorher direkt beim TÜV schlau machen, um alle Etwaigkeiten rund um dieses Thema mit ihren möglichen Gesetzesfolgen im Vorfeld von oberster Stelle aus aus dem Wege zu räumen.
Dass sich eine Mischbereifung bei meinem Fahrstil wahrnehmbar negativ auswirkt, sehe, denke, glaube ich nicht. Wissen tue ich's nicht, würd's dann er- und höchstwahrscheinlich überleben mit der Honda wie einst mit der Kawa.
Wisedrum