Abgesehen davon, was hätte ich davon gehabt, der Frau einen einzuschenken, Genugtuung für ihre 'Fahrerflucht' durch Punktevergabe und eine Geldstrafe möglicherweise? Ich trachte und suche nicht danach.
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Ich würde gar nicht auf den strafrechtlichen Aspekt hinauswollen, das sollte unter Nachbarn im Interesse aller lieber unterbleiben. Aber die Frau hat im zivilrechtlichen Sinne eine unerlaubte Handlung begangen und sich dadurch Dir gegenüber hinsichtlich des dadurch eingetretenen Schadens ersatzpflichtig gemacht. Das Problem, dass Du nun nicht genau zuordnen kannst, welcher Schaden auf ihre Handlung zurückzuführen ist und welcher auf den Sturm, hätte sich gar nicht erst gestellt, wenn sie sich, wozu sie rechtlich und moralisch verpflichtet gewesen wäre, umgehend bei Dir gemeldet hätte. Insofern wäre es nach meinem Dafürhalten nur recht und billig, wenn sie insofern für den Schaden insgesamt aufkäme - es sei denn, sie kann wiederum nachweisen, welcher Schaden zwingend auf den Sturm zurückzuführen ist. Die Regulierung des Schadens würde ihr erleichtert, wenn sie den Unfall ihrer Versicherung anzeigte. Insofern hätte, wie gesagt, ein weniger stoizistischer Charakter hier durchaus Anlass dazu, etwas zu wollen. Und die Dame könnte daraus fürs nächste Mal etwas lernen, was sie nun nicht tut (idealistisch-naiv-pädagogischer Ansatz). Aber ich weiß, diese Ausführungen führen bei Dir zu mildem Kopfschütteln: Wie kann, im Spiel des Seiend-Vergänglichen und Belebten, im schicksalhaft animistischen Geworfen-Sein und der Unausweichlichkeit irdischer Vergänglichkeit jedweden Organismus, eine geringfügige Abweichung in der Molekularstruktur eines unbelebten Etwas ein Schaden sein, der über eine mein Ich tangierende external affektierende Intensität verfügte? 