Normaler Weise, .... fährt man als Motorradfahrer keinem PKW hinten `rein.
Es kann aber vorkommen, dass ein PKW plötzlich rückwärts fährt, nur weil der Wählhebel, versehentlich, auf "R" stand. Wenn man dann aussteigt und den Fehler zu spät merkt ...., na ja, so hat mich ein Golf erwischt, als ich hinter im stand. Ich habe noch versucht mich rückwärts zu "rollern", aber er war schneller.
Bis auf den Schreck und den Ärger, blieb ich unversehrt.
Nachdem wir uns voneinander gelöst hatten, konnte ich in die Werkstatt fahren, ohne dass mir ein negatives Fahrverhalten auffiel.
Den Fender konnte ich vom Reifen wegbiegen. Das rechte Tauchrohr hat eine Schramme. Der linke Schutzbügel auch, aber dafür ist er ja da. Die Maschine lag auf dem Schutzbügel und hinten auf dem Hauptständerausleger, so dass der Auspuff ohne Schaden blieb. Auch das Lenkerende mit Kupplungshebel hat nicht aufgelegen. Ebenso die Fußrasten und der Ganghebel.
Was der Gutachter noch findet ... und ob eine Rahmenvermessung gemacht werden muß, bleibt abzuwarten. Die Gabel sieht zwar unversehrt aus, man kann auch (testhalber) freihändig fahren, aber man steckt ja nicht drin.
Positiv erwähnen möchte ich die Versicherung aus Coburg. Meine Werkstatt hatte schon eine Stunde nach dem Unfall die Kostenübernahme auf dem Tisch.
Seltsame Wege geht das Leben manchmal. Auch wenn man still steht, sich nicht bewegt, kann einem was in die Quere kommen.