Ärger bei TÜV-Abnahme

  • #31


    Nein; Reifenhersteller führen interne Tests durch, ohne Einbeziehung von "amtlichen Stellen"; bei positivem Ergebnis wird eine "Freigabe" erstellt, die von bestellten Prüfstellen und zuständigen Behörden anerkannt werden.


    Dies bezieht sich auf Reifentyp, nicht auf im Datenblatt (nicht "Handbuch") des Fahrzeuges vorgegebene Reifengrößen!


    Hat ein Reifenhersteller eine andere Reifengröße als serienmäßig vorgegebene getestet und für gut befunden, dann formuliert er eine "Freigabe" und diese ist dann u.a. Grundlage für die "Eintragung" der anderen Größe durch eine autorisierte Prüfstelle.

  • #32


    Sicher meinst Du TÜV.


    "Vorgaben des Herstellers" (was soll das sein?) haben keinerlei rechtliche Relevanz.


    Die Zulassung von Fahrzeugen oder Bauteilen dafür ist in Deutschland eine "hoheitliche Aufgabe", die dem TÜV (u.a.) übertragen wurde.


    Von "aushebeln" kann also keine Rede sein.

  • #33


    Klär mich mal bitte auf. Ist diese Anerkennung, die Du erwähnst, nicht gleichzeitig ein Art Genehmigung? Wenn ich etwas anerkenne, dann erlaube ich es auch.


    Nebenbei, woher beziehst Du Dein Wissen?


    Grüße
    Tom

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • #34

    Tom,


    ich bin der Meinung, die Gegebenheiten relativ einfach dargestellt zu haben, so schwer zu verstehen ist das ja nun auch nicht.


    Wenn dir der Unterschied zwischen Reifentyp und Reifengröße nicht klar ist fehlt natürlich schon ein geringes Mindestmaß an Grundverständnis in dieser Materie.


    Ich mag nicht dein "Aufklärer" sein, aber daß "anerkennen" und "erlauben" weder das Gleiche noch dasselbe ist solltest Du wissen.

  • #35

    Wir reden hier doch nur von Reifengröße und nicht vom Reifentyp.
    Der Unterschied ist mir schon klar.


    In Deinen vorigen Posts gibst Du an, man soll Dich fragen wenn etwas unklar ist. Das hatte ich damit getan.


    Für mich steht fest, wenn eine Reifengröße anerkannt wird, dann darf ich sie auch fahren.


    Auf meine letzte Frage bist Du gar nicht eingegangen.


    Grüße
    Tom

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • #36


    Tom,


    kannst Du nicht oder willst Du nicht?


    Eine "Freigabe" eines Reifenherstellers bezieht sich immer auf den Reifentyp; ein Reifenhersteller kann und darf keine andere Reifengröße quasi durch die Hintertür genehmigen.
    Eine andere Reifengröße zu montieren bedeutet eine "bauliche Veränderung" und muß vom TÜV (o.a.) begutachtet und genehmigt werden; ansonsten erlöscht die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
    Die "Freigabe" des Reifenherstellers sagt nur aus, daß eine solche Konfiguration (u.U. in verschiedenen Größen) getestet und für geeignet befunden wurde; so auch bei neuen Reifentypen in serienmäßiger Größe.


    Wenn für dich etwas anderes "fest steht" dann fahre einfach 160er auf dem Hinterrad; bei einem Crash bedankt sich der Anwalt der gegnerischen Partei über diese Steilvorlage und dich kommt dein Handeln teuer zu stehen.


    "Quellennachweise" für mein "Wissen" habe ich zuletzt vor vielen Jahren beim Studienabschluß erbringen müssen; seit dem bin ich aus "diesem Alter" heraus und fange damit hier nicht wieder an.


    Wenn Du meine Ausführungen nicht nachvollziehen kannst/willst oder es besser zu wissen glaubst dann mach einfach was und wie Du es willst; laß dich aber im Fall des Falles nicht mit diesem Thread in Verbindung bringen, denn "handeln wider besseren Wissens" ist vorsätzlich und somit strafverschärfend.

  • #37

    Na, wie bist Du denn drauf?


    Wenn ich eine Reifenfreigabe habe und sie mitführe, dann kann ich auch die Reifenpaare fahren, die dort daraufstellen.


    Schalt mal den Oberlehrer-Modus wieder aus. Wieso sollte ich mich im Falle eines Unfalls auf das Forum beziehen?

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • #38

    Na, wie Du "drauf" bist hast Du ja jetzt schon mehrfach gezeigt; irgendwie hast Du offenbar massive Verständnisprobleme mit meinen Formulierungen.


    Mach einfach was Du willst ..............................

  • #39

    bigblock ist wohl im falschen Forum. :naughty:


    Abgesehen davon: Du erzählst da teilweise ganz schönen Quark.


    Der Motorradhersteller definiert die Reifengrösse für eine bestimmte, von ihm gewählte Felge und niemand sonst!


    Und Reifen werden nicht vom Motorradhersteller produziert, sondern eingekauft, wie alle anderen Maschinenbauteile auch. Man nimmt, was im Regal vorhanden ist und für das Gewicht und die Geschwindigkeit passt. Und hier haben auch andere studiert, teilweise sogar habilitiert und hängen das nicht gleich oberlehrerhaft an die grosse Glocke.


    Wenn ein Reifenhersteller sagt, dass sein Reifen xy für die Felge uv passend sei und er eine Freigabe erteilt, dann darf man damit fahren. Punkt und aus. Ob das nun passt oder halt nicht.
    Die Freigabe hat er üblicherweise nicht einfach so aus dem Nirwana, sondern mit den Behörden abgesprochen bzw. belegt, dass es passend ist.

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #40

    lederkombi,


    bist Du hier der Begutachter und Bewerter der Forumsmitglieder?
    wer hat dich dazu ernannt?
    welche Befähigung hast Du dazu?


    Quark ist ein Milchprodukt und somit völlig themenfremd.


    ja, Motorradhersteller definieren die Reifengrößen der Erstausrüstung, Abweichungen davon müssen in Deutschland von entsprechenden Stellen geprüft und erlaubt werden (nicht von Reifenherstellern);
    dieses "Wissen" ist eigentlich allgemein bekannt.


    ist für dich eine Ausbildung (Studium) oder Habilitation etwas extrem ungewöhnliches oder warum regt das dich so auf, daß Du hier in einem Reifenthema darauf eingehen mußt?
    Du bist ganz sicher kein "Oberlehrer", wie es deine "Beiträge" zeigen.


    "Punkt und aus" signalisiert eindeutig bestimmte Charaktereigenschaften und läßt weitere Rückschlüsse zu.




    für Interessenten an 160er Reifen auf der CB1100 EX (Deutschland):
    auf einem Motorrad dürfen nur Reifengrößen gefahren werden, die in den Papieren eingetragen sind; ansonsten erlöscht die Betriebserlaubnis, mit allen Konsequenzen.


    die "Freigabe" bestätigt die Eignung eines Reifentypes für ein Motorradmodell, wenn auf diesem die entsprechende Größe eingetragen ist/wird.

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