Ärger bei TÜV-Abnahme

  • #22

    Sie verlangen die gegen die Bezahlung die Einzelabnahme, obwohl eine ABE des Reifenherstellers vorliegt. Nötigung = Androhen von Unbill bzw. man muss etwas "machen" um einen Nachteil loszuwerden (salopp gesagt).


    Im vorliegenden Fall könnte man das Handeln des Tüv so auslegen, dass sie Geld verdienen wollen, indem sie jemanden zur Einzelabnahme drängen bzw. die per Recht zustehende Abnahme nur gegen Bargeld durchführen (=Einzelabnahme).

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #25

    Reifenfreigabe vom Reifenhersteller und Größenvorgabe vom Fahrzeughersteller sind zwei unterschiedliche Begriffe.


    Der Reifenhersteller bestätigt lediglich, das ein Reifen in gewisser Größe auf einem bestimmten Fahrzeug unter gegebenen oder evtl. veränderten technischen Umständen gefahren werden kann.


    Eine andere Reifengröße kann ein Reifenhersteller nicht genehmigen, dieses Recht hat nur eine entsprechende technische Prüfstelle oder der Fahrzeughersteller.

  • #26



    Hast Du den Widerspruch in Deinem Betrag gefunden? :eusa-whistle:

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #27

    lederkombi,


    hast Du Verständnisprobleme?; dann frag´doch einfach.


    (warum wiederholst Du meinen Text mit der Zitierfunktion?)

  • #29

    bigblock,


    Wenn ein Reifenhersteller seine Reifen in einer bestimmten Grösse für ein bestimmtes Motorrad freigibt, dann hat er diese Freigabe durch die amtlichen Stellen prüfen lassen und dann darfst Du damit herumfahren, ob das nun jemandem passt, oder eben nicht.


    Das hat nichts mit dem Motorradhersteller zu tun! In anderen Ländern gelten andere Regeln und darum darf ich z.B. mit meinem Motorrad in Deutschland mit Reifen fahren, wo sich bei Euch die Zehennägel krümmen würden.


    Der Reifenhersteller bestätigt eben nicht, dass ein bestimmter Reifen gefahren werden kann, er bestätigt, dass er für diesen Reifen in der entsprechenden Grösse mit der techn. Prüfstelle eine Prüfung durchgeführt hat und daher dieser Reifen in der entsprechenden Grösse (in der Freigabe erwähnt) passt.


    Das bedeutet, dass auch ein Reifen in einer abweichenden Grösse (!!!) durchaus auf eine Felge passen kann, ob das nun im Handbuch des Fahrzeugherstellers so vermerkt ist, oder halt nicht, ist da unwichtig.

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #30


    Falsch; eine "Freigabe" seitens des Herstellers ist keine "ABE" und hat nicht deren Wirkung auf z.B. eine andere als vorgegebene Reifengröße.


    Die Prüfung und "Eintragung" bei einer autorisierten Prüfstelle kostet 38€; das ist ja wohl leistbar und legalisiert diese Angelegenheit.

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