Ärger bei TÜV-Abnahme

  • #41

    Lt. einem Schreiben des Bundedverkehrsministerium aus 2008 (Quelle ADAC) reicht eine Freigabe eines Reifenherstellers bei einem der Serie entsprechenden Motorrad aus um einen Reifen zu fahren.


    Der Ton der hier gerade angeschlagen wird befremdet mich und ist in diesem Forum neu und unangebracht.


    Sonnige Pfingstgrüße aus Köln


    Dirk

    ______________________________


    Honda CB 1100 A, LSL Clubman Umbau, GB500 Clubman

  • #42


    so ist es; "der Serie entsprechend" heißt bei der CB1100 EX 140er Reifen, bei einer anderen Größe (hier:160er) ist diese einzutragen.


    Man muß die Vorgaben schon so lesen (können) wie sie gemeint sind und nicht wie sie einem besser gefallen, das nutzt nichts.



    Bei einem 160er Reifen wäre zudem eine 4,5-5" Felge angemessen, empfehlenswert und ebenso eintragungspflichtig wie möglich; auf einer 4" Felge wird ein 160er stark eingezogen und ergibt gegeüber dem 140er sachlich nur Nachteile.

  • #43

    woher kommts ,dass bei euch noch eine 2te Instanz sagen muss was auf welche Felgen aufgezogen werden darf erst noch bei welchem Motorrad ?


    eben, bei uns reicht was der Reifenhersteller sagt bzw. dieser und dieser Gummi ist ok für auf diese und jene Felge , fertich...herrlich unkompliziert..... :dance:


    dass ich auf ein 350kg Klumpen der 300 läuft nicht das gleiche verwende sollte (darf) wie bei einem leichten, lahmen 125ger versteht sich ja "eigentlich" von selbst

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #44


    Es gibt in Deutschland nur eine "Instanz", die für die Zulassungsbestimmungen zuständig ist, nämlich den Staat, der die Durchführung dieser "hoheitlichen Aufgaben" (Prüfungen) an geeignete Institutionen (z.B. TÜV) delegiert hat.


    Grund ist, daß in Deutschland auf Autobahnen und "autobahnähnlichen Schnellstraßen" unbegrenzt hohe Geschwindigkeit gefahren werden darf, wenn es nicht örtlich anders geregelt ist.


    Da ist es schon gut, wenn auf entsprechend geeignete technische Voraussetzungen geachtet wird, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.


    In der Schweiz ist ja selbst auf Autobahnen max. 120 km/h erlaubt; das ist schon ein Unterschied zu z.B. 200, 250 oder 300 km/h, die in Deutschland durchaus fahrbar sind.

  • #45

    Servus Leute
    Deutschland ist eine Oase von Vorschriften und Gesetzen.
    Für alles gibt’s Vorschriften und vorgaben.
    Eine Paragraph übergeht anderes Paragraph und so weite und so weite….
    Bei meine umbau wahr ich mehr beschäftigt mit Lauferei zum TÜV ,
    telefonieren mit Gutachter und sachverständiger (Sogar hab ich Kontakt
    mit Verkehrsministerium im München gehabt) wie mit meine Schrauberei. :???:


    Bei meine CB hab ich 160 eingebaut und nach meine wissen
    Müssen Die bei Honda cb 1100ex model SC65 eingetragen werden.


    Grüsse
    Basti

  • #46


    So ist es; mach das baldmöglichst, denn z.Zt. hat deine CB1100 EX mit dem 160er keine Betriebserlaubnis und Du bist illegal damit unterwegs, was sehr üble Folgen haben kann.


    Wenn man gesetzliche Vorgaben bzw. Verordnungen nicht in Gänze versteht nutzt es nichts sie nach Wunsch zu interpretieren, sondern man sollte sich den Text von einem Fachmann "übersetzen" lassen (z.B. RA).

  • #47

    Für die 160 hab ich Einzelabnahme gemacht so wie für alle andere Teile was ich eingebaut habe.
    Ich muss dazu leider sagen die Einzelabnahme hat mich genauso viel gekostet wie meine neue
    160 Reife. :icon-mad
    Und ob die ganze Sache wert ist oder nicht und ob man seine Reifen eintragen lässt oder nicht muss jeder selber entscheiden und wiesen.
    Wir sind alle erwachsene leute und jeder trägt für sich verantwortung und kosten.

  • #48

    ich weiss es nicht ich bin ja z.b. nicht Mech. aber ich denke bei uns steht einfach irgendwo geschrieben.


    Ist es dem Fahrzeug möglich z.b. 300 zu rennen ist ein vom Hersteller dafür konzipierten Gummi zu montieren....somit ist diesbezüglich eurer Amtsschimmel bereits gegessen....


    aber eben , andere Länder andere Sitten...

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #49


    Der Serie entsprechend bezieht sich dabei auf das übrige Fahrzeug, natürlich exklusive der Reifen. Sonst macht die Freigabe ja keinen Sinn :naughty: :eusa-whistle:

    ______________________________


    Honda CB 1100 A, LSL Clubman Umbau, GB500 Clubman

  • #50

    Richtig.
    Meine persönlicher Meinung und Erfahrung zum Thema TÜV und Einzelabnahme ist
    dass manche Einzelabnahmen nur Geldmacherei sind und keine so richtig weist
    was erlaubt ist oder nicht.
    Bei manche Sache kann ich nachvollziehen die Einzelabnahmen
    wie z.b Lenker , Auspuff ….
    Da ist genau alles vorgeschrieben auf was man alles achten muss.
    Aber bei Reifen z.b muss der TÜV angestellt eine Probefahrt machen mit
    deine Maschine um sich zum Überzeugen das alles stimmt was der Reifen Hersteller reingeschrieben oder eingegeben hat. :eusa-think: Und dafür muss du Geld zahlen
    Aber das ist DE und die Gesetze

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