Mischbereifung

  • #1

    Hallo zusammen,


    mein VR (Dunlop 205) ist jetzt nach ca. 7500km fertig.
    Aber eben nur der VR.


    Interessieren würde mich der Metzelder Z8, habe schon viel gutes über den gehört und gelesen.
    Nur darf ich einen herstellerungleichen Reifen aufziehen?


    Danke schon mal.

  • #2

    Schau mal rein ins Thema bei Dunlop Roadsmart III. Ansonsten, abgesehen von der rechtlichen Frage, eine Mischbereifung von 2 unterschiedlichen Herstellern wäre nicht mein Ding. Zu unterschiedlich können die Eigenschaften ausfallen. Selbst beim gleichen Hersteller kann ich mir vorstellen das die Eigenschaften eines neuen Reifens schon wieder andere sind. Habe im letzten Jahr jedenfalls auf Z8 gewechselt und dabei beide machen lassen obwohl der vordere noch gegangen wäre und es nicht bereut. Gruß Frank!


    Gesendet von meinem VTR-L09 mit Tapatalk

  • #3

    Das ist die offizielle Seite der Medaille:


    "Für die Mischbereifung am Auto im Sinne eines Pkws gelten die oben beschriebenen Vorschriften. Und auch, wenn Sie am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig. In manchen Fällen sollte jedoch ein genauer Blick in die Zulassungsbescheinigung geworfen werden. Ist hier eine Reifenfabrikatsbindung vermerkt, ist bei diesem Motorrad von einer Mischbereifung abzusehen. Sollten Sie trotzdem verschiedene Reifen vorne und hinten anbauen wollen, könnten Sie eine Reifenfreigabe beantragen. Dies können Sie sowohl beim Reifen- als auch beim Motorradhersteller vornehmen. Auf diese Weise erhalten möglicherweise die Bestätigung, dass der beantragte Pneus angebracht werden darf."


    Aus: https://www.bussgeldkatalog.org/mischbereifung/


    Ob man's macht und wie's sich fährt, die eigene Seite der Medaille. An der LTD Twin fuhr ich so ein "Gemisch" mal seinerzeit. Es war nicht weiter tragisch und durchaus tragbar.


    Mit der CB erwäge ich's langsam auch mal, auszuprobieren, da der Bridgestonevorderradreifen mir eine zu geringe Laufleistung ermöglicht. Der Hintere ermöglicht demgegenüber hohe. Entweder ihn durch einen vielversprechenden ersetzen oder nach und nach so auf ein anderes Reifenpaar umsteigen.


    Wisedrum

  • #4

    Das wäre auch meine Intension, Wisedum, tendenziell kpl. umsteigen.
    Das sich das Fahrverhalten negativ verändert, glaube ich eigentlich nicht, zumal ich mit dem Dunlop ohnehin nicht allzu zufrieden war, gerade mit dem Vorderreifen.
    Das eine Herstellerbindung in den Papieren steht, denke ich nicht, muß ich noch nachsehen.
    Nach meinem Wissen steht da nur die standardmäßigen Felgendimensionen.

  • #5

    Hallo Neo,


    Mischbereifung ist nicht zu empfehlen und auch nicht zulässig.
    Ich stand auch vor der Wahl. Entweder den VR neu oder gleich beide. Der Dunlop ist schon ziemlich in die Jahre gekommen und den HR scheint es schon nicht mehr zu geben. Der VR sollte alleine 160€ kosten. Hab dann für 270€ beide erneuert und den Z8 genommen. War damit eine Woche in den Bergen und habe den Entschluss nicht bereut. Mit dem Dunlop wäre ich nicht so gefahren.


    Grüße


    Stefan

  • #6

    Mischbereifung ist nicht zulässig, da es eine Reifenpaar-Bindung gibt und keine Dimension.
    Ich habe aber auch bei 7500km den VR gegen den T30 Bridgestone gewechselt und bin noch ein wenig den originalen HR gefahren. Sorry. Der T30 vorne und hinten ist aber viel besser als der Dunlop.


    Munter bleiben

  • #7

    Munter drauf los interpretiert, komme ich zu folgendem Schluss:


    In den Papieren meiner 2013 CB wird eine Reifengröße aufgeführt aber kein Reifentyp. Weder in der Fahrzeugbrief beigelegten EG Übereinstimmung noch im Fahrzeugschein.


    Hat also ein Reifen eine Freigabe vom Hersteller, davon las ich hier beispielsweise vom Z8, ist mir als Fahrer nach den Richtlinien des Bußgeldkatalogs eine Mischbereifung erlaubt, sofern diese die Reifengröße einhält und mit Freigabebescheinigungen für die Honda abgesichert ist. Im Klartext hinten Bridgestone BT54F und vorne den Metzler Z8. So deute ich den Sachverhalt um die Reifenwahl.


    Vielleicht liegt bei mir irgendwo ein interpretatorischer Denkfehler vor, um dessen Aufklärung gerne gebeten wird.


    Sollte ich mich dazu entschließen oder konkreter in Erwägung ziehen, einstweilen mischbreift CB zu fahren, werde ich mich vorher direkt beim TÜV schlau machen, um alle Etwaigkeiten rund um dieses Thema mit ihren möglichen Gesetzesfolgen im Vorfeld von oberster Stelle aus aus dem Wege zu räumen.


    Dass sich eine Mischbereifung bei meinem Fahrstil wahrnehmbar negativ auswirkt, sehe, denke, glaube ich nicht. Wissen tue ich's nicht, würd's dann er- und höchstwahrscheinlich überleben mit der Honda wie einst mit der Kawa.


    Wisedrum

  • #8

    Nein, das ist so nicht richtig. Reifenfreigabe bezieht sich auf einen bestimmten Reifentyp eines Herstellers, z.B. Dunlop 205 oder neuere Reifentypen, wie der T30 von Bridgestone (Hierbei muss sogar die Freigabe > Download - mitgeführt werden oder abfotografiert im Smartphone). Das Mischen von freigegebenen Reifenkombinationen setzt die Freigabe vom Hersteller des Motorrades oder der Reifenhersteller voraus. So steht es im Bußgeldkatalog, wenn eine Reifenbindung vorliegt. Die Honda hat eine Reifenbindung.


    Munter bleiben und Grüße aus dem Norden

  • #9

    Woran könnte ich das bei meiner 2018er EX erkennen?
    In der Zulassungsbescheinigung steht nix von einem bestimmtenn Hersteller drin, nur die üblichen Reifendimensionen.

  • #10

    Die Reifenbindung leuchtet mir ebenfalls nach wie vor nicht ein, da ich sie in den Papieren der CB 2013 nicht finde, wie bereits erwähnt. Von daher,
    mag ja jeder so sehen, wie er will.


    Werd' bei Bedarf mal den TÜV persönlich ausquetschen, dessen Meinung ist letztendlich die maßgebliche.


    Wisedrum

    2 Mal editiert, zuletzt von Wisedrum ()

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!