Beleidigung
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#32 Das Wichtigste zuerst:
Du darfst mich gerne abmahnen. Allerdings darfst Du Dich dann nicht über die Dir dabei entstehenden Kosten wundern, denn so gross anders als in der Schweiz sind die Gesetze in DE auch nicht.
Die von Dir hier erwähnten, angeblichen Beleidigungen sind grundsätzlich tatsächlich solche, allerdings würde bei uns kein Richter deswegen auch nur eine Minute verschwenden. Einerseits sind Beleidigungen ein Antragsdelikt, andererseits sind die hier erwähnten schlicht zu gering (und Du hast insbesondere in der Vergangenheit auch entsprechend gewirkt, das schlägt nun eben zurück).Ich unterstelle Dir keine Böswilligkeit, immerhin wäre ich beinahe komplett aus diesem Forum raus -> wegen Dir!, sondern inzwischen gehe ich davon aus, dass Du schlicht eine andere Wahrnehmung als die Mehrheit der Menschen hast. Es gibt Asperger-Formen, Autismus etc., wirklich bösartige Menschen verhalten sich nicht so wie Du (solche kenne ich aufgrund privater/beruflicher Situation reichlich).
Ich wette sogar, dass Du durchaus ein angenehmer Zeitgenosse bist, einfach ein wenig spezieller wie andere. Immerhin teilen wir hier ja alle etwas: Wir fahren eine CB1100.Noch etwas wegen der von Dir erwähnten Beleidigung: Die angesprochene Person hat sich in aller Form für seine unpassenden Worte entschuldigt, insofern ist dies juristisch (um bei Deinen Worten zu bleiben) erledigt.
Und zum Schluss: Auch wenn ich oft nicht Deiner Meinung bin, reiche ich Dir jederzeit die Hand und würde sogar mit Dir real diskutieren wollen.
Zitat von ZebelerBeleidigung ist eine Straftat nach StGB, die immer mit Vorsatz erfolgt.
Ziel derart sinnlosen, primitiven und niederträchtigen Handelns ist Ehrverletzung des Gegenübers.Sie kann schriftlich, mündlich oder gestikulierend erfolgen; mündliche oder gestikulierende Beleidigungen werden nach Anklage gerne als "Mißverständnisse" dargestellt, teils mit Erfolg.
Schriftlich verfaßte Beleidigungen sind eindeutig und unmißverständlich, insbesonders im Internet, wenn auch noch ein Adressat (z.B. Zebeler) angegeben wird; die eigene Adresse liefert der Verfasser auch gleich dazu.
Internet-Beleidigungen werden i.d.R. strafverschärfend angesehen, da die Anzahl der Betrachter unabsehbar ist.
Auch eine zeitversetzte Wiederholung oder Bekräftigung der Beleidigung wirkt strafverschärfend, da somit eine Affekthandlung auszuschließen ist.Selbst bei ihrem eigenen Anwalt werden Beleidiger als unangenehme "Kundschaft" angesehen, "Ehrendelikte" rangieren auf sehr flachem Niveau; zudem zahlt keine Rechtschutzversicherung (Vorsatztat) oder geht nachher in Regreß, kaum Aussicht auf Erfolg, meist mangelhafte Solvenz beim Mandanten.
Ebenso verhält es sich vor Gericht, Beleidiger erfahren auch dort wenig Ansehen; Pseudo-Helden, die zuvor "niemals unterwürfig werden würden" (z.B. Entschuldigungsversuch) und so tun, als könnten sie die zu erwartende Strafe lächelnd aus der Hosentasche zahlen, mutieren nach der Urteilsverkündung meistens zu jammernden Häufchen Elend.
Sollten sie ggf. in den Bau "einfahren" dürfen lernen sie dort sehr schnell, was die Begriffe Autorität, Hackordnung und Unterwürfigkeit tatsächlich bedeuten; auch im "Bunker" sind Beleidigungsdelikte weit unten auf der "Ehrenskala" zu finden; eine Wiederholung hier könnte zu einem "Unfall" führen.hier mal ein paar Beispiele, was Beleidigungen im Durchschnitt kosten:
- Idiot 1500€
- Vollidiot 2500€
- deine Dummheit 500€
- nicht nur dumm 500€
- unterbelichtet 500€
- asozial 500€- Schmerzensgeld 2500€
- Gerichtskosten 2500€
- eigener RA 2500€
- gegnerischer RA 2500€
- Spesen/Fahrkosten 500€zusätzlich kann der Kläger Verdienstausfall, evtl. sogar künftige Einkommensausfälle geltend machen.
Die Addition aller Posten ergibt den zu zahlenden Betrag.
Zahlt der Beklagte alle Forderungen ist die Angelegenheit erledigt, er ist nun vorbestraft.
Kann oder will er nicht zahlen, drohen ein Titel, Zwangsvollstreckung oder Haft; auch eine Mischung vorgenannter Maßnahmen ist möglich.
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#33 Zitat von Gernot
Was ist hier nur los?
Der Typ spielt sich hier ja ganz schön auf,ist bestimmt seit frühester Kindheit gemoppt worden.
Absolut lächerlich.
GernotHallo Gernot
Mobbing ist etwas extrem perfides und oft nimmt das Umfeld solches nicht als Mobbing wahr. Den Zusammenhang Mobbing->Äusserungen hier im Forum erachte ich als wenig zielführend.
Letztlich hat jeder von uns seine eigene Wahrnehmung und diese ist selten bis nie kongruent mit jener der Mitmenschen.
Ich kann daher nur wiederholen, was schon andere erwähnten: Möchte man einen bestimmten Forumsteilnehmer nicht lesen, dann kann man diesen Namen unter "persönlicher Bereich" blockieren. So wird er nicht weiter angezeigt (es sei denn, sein Beitrag wird zitiert).
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#35 Zitat von itsme67Eine "Ersatzforum" wurde schon zu Zeiten von BB vorbereitet und ist auf standby.
................ kann ich es innerhalb von wenigen Minuten aktivieren.
Wenn du dir schon völlig uneigennützig diese Mühe gemacht hast solltest es auch aktivieren, darauf wartet die Welt!Potentielle Mitglieder und Sponsoren stehen sicher jetzt schon Schlange und fiebern der Eröffnung entgegen, zumal dann durch dich endlich eine wirksame Kontrolle der CB1100-Fahrer erfolgen kann.
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#36 Zitat von lederkombiDas Wichtigste zuerst:
Du darfst mich gerne abmahnen.Noch etwas wegen der von Dir erwähnten Beleidigung: Die angesprochene Person hat sich in aller Form für seine unpassenden Worte entschuldigt, insofern ist dies juristisch (um bei Deinen Worten zu bleiben) erledigt.
Und zum Schluss: Auch wenn ich oft nicht Deiner Meinung bin, reiche ich Dir jederzeit die Hand und würde sogar mit Dir real diskutieren wollen.
"Das Wichtigste": ist mir unverständlich; warum sollte ich Dich abmahnen?zu "Noch etwas": "Die angesprochene Person" (nicht von mir angesprochen) hat sich zu ihrem Fehlverhalten bekannt (das verdient Respekt!) und um Entschuldigung gebeten; man kann sich nicht selbst "entschuldigen" und somit "juristische" Aufarbeitung "erledigen".
Leider glaubte eine weitere "Person" auf den Zug aufspringen zu müssen und noch einen drauf zu setzen;
außer dieser sinnlosen Aggression ist trotz Hinweis bis dato leider keine weitere Reaktion erfolgt."zum Schluß": ich glaube auch, daß wir beide "real" gut miteinander reden könnten.
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#38 Zitat von Zebeler
Ein ggf. folgenschwerer Irrtum, den sich niemand zu eigen machen sollte.Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Aussage den Tatsachen entspricht.
Die stichhaltige Enttarnung eines Avatars betreff zurechenbare Beleidigung kann durchaus zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Die Beweislast liegt allerdings auf Seiten des Klägers, unter Belastung diverser Geduldsfäden des zuständigen Gerichts.Aber sollte man nicht erstmal "Beleidigung" näher definieren? Auch negativ besetzte Begriffe an sich können eine Beleidigung darstellen, ebenso abfällige und kränkende Wertungen, je nach Befindlichkeit der betreffenden Person. Alles eine Frage des persönlichen Stils, oder ...?
Gruß
Jörg -
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#40 Zitat von Zebeler
Es gibt Themen, in denen aus Fairness-Gründen keine Rateergebnisse, sondern nur Fakten verbreitet werden sollten.Hättest mich auch fragen können, worauf sich meine Selbstsicherheit begründet. Du weiß schon, so ein Satz, der mit "?" endet. Ach was für ein Elend das, ständig über seine eigene Schlauheit zu stolpern. Geradezu tragisch.
Übrigens, ich kann Deine zukünftigen Beiträge jetzt nicht mehr sehen.
Gruß
Jörg -
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