Zitat von GrisiAlles anzeigen
Und MwSt wird vor der Zollgebühr berechnet, auf den Zoll muss man keine MwSt zahlen.
Das ist einfach nur falsch!!!!
" Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich des Zolls und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch zuzüglich der anfallenden Verbrauchsteuern.
Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 Prozent, für einige Waren, wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent."
Auszug aus den Zollbestimmungen.