Anzeige wg. abgelaufenen TÜV auf dem Parkplatz der Werkstatt

  • #2

    Seit wann braucht es auf Privatgelände eine TüV-Plakete?


    Und nein, einfach so darf die Polizei nicht auf Privatgelände. Dazu braucht es einen richterlichen Beschluss, jedenfalls ist mir da keine Gesetzesänderung bekannt (oder wurde da im Zusammenhang mit Corona...)


    Aber: Auch wenn man keinen Tüv benötigt und auch wenn die Polizei etwas nicht darf: Diskutieren muss man dann nicht mit der Polizei, sondern mit der Stawa bzw. dem Gericht. Leider.


    Merke:

    - Die Polizei stellt etwas fest.

    - Die Stawa klagt etwas an.

    - Das Gericht urteilt.

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

    Einmal editiert, zuletzt von lederkombi ()

  • #3

    und sonst müssten sie wohl beweisen, dass die Maschine nicht mit einem Transporter dort hin kam....

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #4

    Nein, das ist leider problematisch. Wenn ein Fahrzeug in D für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist, muss es TÜV haben, auch wenn es auf Privatgelände steht und gar nicht bewegt wird. Da gab es schon viele Diskussionen... :(

  • #5

    Ich erlaube mir da ein etwas spezielles Urteil: Die spinnen die Teutonen.


    Aber zur Sache: (MFP = Motorfahrzeugprüfstation, MFK = Motorfahrzeugkontrolle)

    Wieso muss in Deutschland immer alles derart kompliziert sein? Bei uns läuft das so: Alle 2 Jahre erhalte ich eine Aufforderung um das Fahrzeug bei der MFP vorzuführen. Diesen Termin kann ich max. 6 Monate verschieben. Danach wird die Nummer durch die MFK eingezogen. Wenn ich die Nummer nicht einsende, dann kommt die Polizei und holt sie und es wird teuer.

    Eine Nummer benötige ich, wenn ich das Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen will oder dort parkiere. Wenn ich das Fahrzeug im privaten Raum bewege/abstelle, kann mir höchstens durch ignorieren der Aufforderung zur Vorführung ein Nummernentzug drohen. Diese Kosten sind überschaubar und haben keine weiteren sonstigen Folgen (ausser dass das Fahrzeug wiederum vorgeführt werden muss, bevor man eine neue Nummer beantragen kann). Zur MFK darf man auch ohne Nummer fahren (direkter Weg, auch wieder zurück), sofern man einen schriftlichen Termin besitzt. Die Nummer wird durch die Motorfahrzeugkontrolle vergeben,

    Die Nummer ist unpersönlich und völlig losgelöst von der MFK, es ist nur eine Nummer. Diese kann auch von einem Fahrzeug zu einem nächsten gewechselt werden. Persönlich zum Fahrzeug gehört immer der Ausweis und darin sind auch die Prüfungen vermerkt.

    Ich finde dieses System viel sinnvoller, praktischer und auch günstiger, also so ein dämlicher Sticker auf der Nummer, den ich zudem allenfalls sogar selber anfertigen könnte!

    Wollte ich jemanden in DE ärgern, würde ich bei Nacht und Nebel dessen Sticker vom Fahrzeug kratzen...

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #6

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    Afrika Twin, 2018er
    AWO Touren 425, 1955er

  • #8

    oder


    seinerzeit bekam ich im Herbst das MFK Aufgebot für das Amifass .......da gab ich einfach die Nummer ab weil sonst Investitionen angestanden hätten ......


    (und im Frühling vermisste ich die Karre nicht weil ich mit biken angefangen hatte....und der trans Am blieb stehen bis die Batterie nach 1-2 Jahren nicht mehr wollte um aufm Firmengelände hin und wieder den Motor zu wärmen, Lager zu bewegen etc. und ich die Karre dann an nen Kollegen verschenkte..)


    nach 3-4-5- jahren kam dann mal die Anfrage vom Strassenverkehrsamt ob sie die Nummer immer noch reservieren müssten oder für jemand anderst herausgeben könnten.....


    wie es dann genau versicherungstechnisch aussieht müsste ich wieder nachschauen im Falle mir jemand die Dose kaputt macht in meiner Garage oder ich auf meinem Grundstück herum fahre und dem Kollgegen seine bei mir parkierte Karre demoliere.......denke da kommt dann einfach die Privathafplicht zum tragen



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    eine Nummer (Kennzeichen) heisst bei uns nix anderes wie : es besteht eine / die obligate Haftpflichtversicherung für jenes Fahrzeug somit steht diese auch stehts in den Papieren.....wehe dem es gibt da Differenzen....

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    12 Mal editiert, zuletzt von alprider ()

  • #9

    ...und in andere EU-Länder interessiert der TÜV nicht, obwohl auch gesetzlich vorhanden.

    Andere Sitten, andere Politik, andere Polizei, alles anders.


    In Italien werden nur die Fzg-Papiere verlangt.

    In Griechenland wird nur der Ausgangsnachweis zwecks dem Virus verlangt.

  • #10

    Das macht meiner Meinung nach auch Sinn: Ich kann ja von dem Privatgelände aus jederzeit in den öffentlichen Verkehrsraum fahren und dann bin ich in der Situation, wofür die HU gedacht ist.
    Das müßte ja auch sogar für jeden Hausbesitzer zutreffen, der sein Fahrzeug auf der Garagenzufahrt seines Grundstücks parkt. Die Garagenzufahrt auf seinem Grundstück ist doch auch Privatgelände, denke ich. :/

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