Durchschlängeln (ist /nicht/ strafbar)

  • #11

    auf einer normalen Strasse kannst du eine langsam rollende Kolone überholen...auf der Gegenfahrbahn....steht die Kolone ist dann auch für uns stop...

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #12

    Für Motorräder gelten in der Schweiz die gleichen Gesetze wie für Autofahrer.


    Ausnahme mit Fahrradstreifen hat Alprider schon erwähnt.


    Ich würde mich auf keine Ausnahme berufen und immer die Papiere und 200 Franken Cash in der Tasche haben.

    Wer ZEN beherrscht kennt keine Spritpreise

  • #13

    Ich fahre langsam und vorsichtig an den stehenden Autos vorbei. Habe so noch nie Probleme mit der Rennleitung oder Autofahrern gehabt, im Gegenteil, oft wird mir noch Platz gemacht.

    Das ich im Falle eines Falles wahrscheinlich bezahlen muss, ist mir klar.

    Dieses Risiko gehe ich aber ein. Manchmal sehe ich Motorradfahrer die durch die Gasse "heizen" und dafür habe ich kein Verständnis.

    Generell vermeide ich jedoch Überhaut Autobahnen zu benutzen, es lässt sich leider nur nicht ganz vermeiden.

  • #14

    Hab‘ aus der damaligen Diskussion irgendwie das Argument in Erinnerung, „gemäßigt/vernünftige“ Staudurchfahrung würde schon geduldet, eine Regulierung müsste dann sehr spezifisch definieren, was wann wie erlaubt/verboten wäre, und wer wann wie bei einem Unfall haftet, der Status Quo mit stiller Duldung wäre eigentlich besser. War so glaub‘ ich in einer Motorradzeitschrift, vielleicht sogar von einem Anwalt verfasst. Aber ob das wirklich so stimmt und heute 2022 noch so ist, weiß ich natürlich auch nicht.


    Ganz ungefährlich ist es sicher nicht - hab‘ selbst mal erlebt, wie plötzlich eine Beifahrertür wenige Meter vor’m Mooed aufging, war knapp und ging auch nur gut, weil sie noch rechtzeitig geschlossen wurde (und das war nicht bei Tempo > 40) 😰. Und dann gibt’s noch die „Erziehungsberechtigten“ am Lenkrad, einer sogar voll in‘s Klischee passend mit Wackeldackel auf der Hutablage 😡. Is halt immer wieder spannend, auch ohne Bußgeldrisiko…

  • #15

    als ich zum Treffen in die Eifel fuhr bzw. wieder nach Hause kam ich 2x kurz etwas in einen Stau.......da rollte ich im max. besseren Schritttempo durch........

    .

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist
    .

  • #17

    Ich habe mal die entsprechenden Regeln aus der gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) rausgeschrieben. Damit sollte eigentlich alles erklärt sein.


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 5 Überholen, (1) Es ist links zu überholen.

    Bußgeldkatalog: Durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) außerorts; Bußgeld 100 Euro (mit Gefährdung 120 Euro, Unfall verursacht 145 Euro); Punkte 1


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

    Bußgeldkatalog: Den Seitenstreifen benutzt, um schneller voranzukommen 75 Euro (mit Gefährdung 90 Euro); Punkte 1


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 11 Besondere Verkehrslagen, (2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

    Bußgeldkatalog: Eine Rettungsgasse unrechtmäßig genutzt 240 Euro (mit Behinderung 280 Euro, mit Gefährdung 300 Euro, mit Sachbeschädigung 320 Euro); Punkte 2; Fahrverbot 1 Jahr


    Grüße Toto

  • #18

    Von daher bleibt:


    Ganz links vorbei: vermutlich die günstigste Lösung, wenn zufälliggenug Platz ist.

    (?€, ? Punkte)


    Ansonsten: Standstreifen, ganz rechts.

    (75,-€. 1 Punkt)


    Wie früher: mitten durch: traue ich mir seit 2021 nicht mehr.(3 Punkte bis: 1 Jahr Wanderschuhe)


    Besser: keine BAB

  • #19

    "Ganz links vorbei: vermutlich die günstigste Lösung, wenn zufälliggenug Platz ist."

    Ist erlaubt, kostet nix ;) Bedingung, 1,40 m Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern (Da dürfte der Hase begraben sein)


    "Ansonsten: Standstreifen, ganz rechts."

    Standstreifen darf nicht befahren werden. Er ist für Notfälle, also, wenn z.B. der Biker zu Dehydrierung droht, die Konzentration schwindet, … Allerdings darf man auch dann nicht auf dem Standstreifen fahren. Man muss dort anhalten und Hilfe anfordern. Ob man zur nächsten Notrufsäule fahren darf ist mir nicht bekannt, vermute mal nein.

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