Durchschlängeln (ist /nicht/ strafbar)
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#13 Ich fahre langsam und vorsichtig an den stehenden Autos vorbei. Habe so noch nie Probleme mit der Rennleitung oder Autofahrern gehabt, im Gegenteil, oft wird mir noch Platz gemacht.
Das ich im Falle eines Falles wahrscheinlich bezahlen muss, ist mir klar.
Dieses Risiko gehe ich aber ein. Manchmal sehe ich Motorradfahrer die durch die Gasse "heizen" und dafür habe ich kein Verständnis.
Generell vermeide ich jedoch Überhaut Autobahnen zu benutzen, es lässt sich leider nur nicht ganz vermeiden.
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#14 Da gab es in D doch 2015 eine Onlinepetition, um die Staudurchfahrung für Motorräder zu legalisieren. Ist natürlich gescheitert…
Wir haben keine Lobby.
Hab‘ aus der damaligen Diskussion irgendwie das Argument in Erinnerung, „gemäßigt/vernünftige“ Staudurchfahrung würde schon geduldet, eine Regulierung müsste dann sehr spezifisch definieren, was wann wie erlaubt/verboten wäre, und wer wann wie bei einem Unfall haftet, der Status Quo mit stiller Duldung wäre eigentlich besser. War so glaub‘ ich in einer Motorradzeitschrift, vielleicht sogar von einem Anwalt verfasst. Aber ob das wirklich so stimmt und heute 2022 noch so ist, weiß ich natürlich auch nicht.
Ganz ungefährlich ist es sicher nicht - hab‘ selbst mal erlebt, wie plötzlich eine Beifahrertür wenige Meter vor’m Mooed aufging, war knapp und ging auch nur gut, weil sie noch rechtzeitig geschlossen wurde (und das war nicht bei Tempo > 40) 😰. Und dann gibt’s noch die „Erziehungsberechtigten“ am Lenkrad, einer sogar voll in‘s Klischee passend mit Wackeldackel auf der Hutablage 😡. Is halt immer wieder spannend, auch ohne Bußgeldrisiko…
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#16 Generell vermeide ich jedoch Überhaut Autobahnen zu benutzen, es lässt sich leider nur nicht ganz vermeiden.
Meine hatte noch nie eine Autobahn unter den Reifen. Bei Tagestouren bis 300 km wird das auch nicht so schnell passieren.
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#17 Ich habe mal die entsprechenden Regeln aus der gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) rausgeschrieben. Damit sollte eigentlich alles erklärt sein.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 5 Überholen, (1) Es ist links zu überholen.
Bußgeldkatalog: Durch einen Stau hindurchschlängeln (rechts überholen) außerorts; Bußgeld 100 Euro (mit Gefährdung 120 Euro, Unfall verursacht 145 Euro); Punkte 1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Bußgeldkatalog: Den Seitenstreifen benutzt, um schneller voranzukommen 75 Euro (mit Gefährdung 90 Euro); Punkte 1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 11 Besondere Verkehrslagen, (2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Bußgeldkatalog: Eine Rettungsgasse unrechtmäßig genutzt 240 Euro (mit Behinderung 280 Euro, mit Gefährdung 300 Euro, mit Sachbeschädigung 320 Euro); Punkte 2; Fahrverbot 1 Jahr
Grüße Toto
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#19 "Ganz links vorbei: vermutlich die günstigste Lösung, wenn zufälliggenug Platz ist."
Ist erlaubt, kostet nix Bedingung, 1,40 m Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern (Da dürfte der Hase begraben sein)
"Ansonsten: Standstreifen, ganz rechts."
Standstreifen darf nicht befahren werden. Er ist für Notfälle, also, wenn z.B. der Biker zu Dehydrierung droht, die Konzentration schwindet, … Allerdings darf man auch dann nicht auf dem Standstreifen fahren. Man muss dort anhalten und Hilfe anfordern. Ob man zur nächsten Notrufsäule fahren darf ist mir nicht bekannt, vermute mal nein.
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