Beleidigung
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#22 Zitat von Zebeler
Zahlt der Beklagte alle Forderungen ist die Angelegenheit erledigt, er ist nun vorbestraft.Auch nicht immer richtig. Klingt aber wichtig, wenn man es so schreibt.
Tatsächlich sind an eine Vorstrafe bestimmte Bedingungen geknüpft, d.h. die Anzahl der Tagessätze muss 90 übersteigen oder eine Haftstrafe muss mehr als 3 Monate betragen.
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#23 Zitat von Mystic-Healer
Auch nicht immer richtig. Klingt aber wichtig .................
Gut aufgepaßt!
das klingt nicht nur wichtig sondern ist es auch und erklärt, warum bestimmte Leute mit geringem Einkommen häufiger vorbestraft sind als "Besserverdienende".
(wenn man Einkommen-Strafmaß-Tagessatz-Zahlungsmöglichkeit miteinander ins Verhältnis bringt) -
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#26 Zitat von LutzBigblock = Streethawk = Zebeler ?
Habe noch kein Dementi registriert.
Kann man einen "Zebeler" eigentlich beleidigen? Kann ein "Zebeler" mich beleidigen, so er denn wollte, bezüglich strafrechtlicher Relevanz in beiden Fällen? Ich meine, natürlich können wir uns gegenseitig beleidigen, bis die Erde in die Sonne stürzt - solange wir uns als virtuelle Identitäten befehden, denn die Wahrheit, die von Belang ist, sitzt vorm Eingabegerät. Ohne Klarnamen bzw. eindeutige Bezüge zu real existierenden Personen läuft da nix weiter, es sei denn, der Forenbetreiber (oder eine Person i.A.) schiebt einen Riegel vor und schmeißt uns Störenfriede achtkantig raus.
Da ich meinen vollständigen Namen (den man vermutlich mit relativ wenig detektivischem Eifer der richtigen Person zuordnen könnte) bestimmt hier irgendwo mal angegeben habe, halte ich mich lieber bedeckt und bleibe brav.
Gruß
Jörg -
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#29 Eine "Ersatzforum" wurde schon zu Zeiten von BB vorbereitet und ist auf standby.
Wenn es hier nicht funktioniert, kann ich es innerhalb von wenigen Minuten aktivieren.
Wenn es hier zu Ende gehen sollte oder falls jemand schlicht keinen Bock mehr hat...
einfach mich direkt anschreiben. Geht auch über die Website.Nicht missverstehen,.... das wäre nur eine NOTLÖSUNG
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