Hallo Matthias,
bei mir stehen ebenfalls nur die Dimensionen in den Papieren. Es ist aber so, dass für jedes Fahrzeug bestimmte Reifenpaarungen durch den Importeur freigegeben sind, die zwar in den technischen Daten nachgelesen werden können, nicht aber in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind.
Mittlerweile wird dies allerdings fast immer großzügig gehandhabt, da die Reifenbindung nicht mehr gilt (hierzu gibt es aber auch unterschiedliche Infos seitens der Behörden). Manche Polizeibeamte sind allerdings immer noch der Meinung, dass nur die bei der Homologation freigegebenen Reifenpaarungen zulässig sind, was u.U. zu einem länger dauernden Rechtsstreit im Falle einer Anzeige führen kann.
Bei abweichenden Größen (also hinten 160/60 ZR 18 anstelle des originalen 140ers) gelten leider die Freigaben der Reifenhersteller seit diesem Jahr nicht mehr, weswegen eine Eintragung durch den TÜV (Geldmacherei) unbedingt erforderlich ist.
Den Ärger und die damit evtl. verbundenen Kosten kann man durch eine Eintragung bzw. durch Mitführen der Reifenfreigabe des Reifenherstellers (bei nicht abweichenden Größen), die man bei Metzeler/Pirelli bzw. Bridgestone oder Michelin u.a. kostenlos herunterladen kann, leicht umgehen.
Liebe Grüße
Frank