Nach meinem Kenntnisstand hat Grisi leider recht.
Honda hat für unsere CB eine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrzeugbundesamt beantragt und genehmigt bekommen. Wird auch nur ein kleines Teil an der CB verändert und gibt es für diese Teil keine ABE ( = Allgemeine Betriebs Erlaubnis durch das KBA) dann erlischt die gesamte Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. D.h. auf deutschen Straßen darf mit dem Fahrzeug nicht gefahren werden. Wird man mit einem solchem Fahrzeug erwischt gibt es nicht nur ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern u.U. auch die sofortige aus dem Verkehrziehung durch die Polizei, d.h. es darf kein einziger Meter mehr mit diesem Fahrzeug gefahren werden. Viel schlimmer ist jedoch, daß sich der Versicherungsschutz der Haftpflichtung- und Kaskoversicherung immer nur aus eine CB mit gültiger Betriebeaubnis bezieht. Das hat im Falles eines Unfalles zur Folge, daß die Haftpflichtversicherung zwar an den Unfallgegner zahlen muß, sie aber den Fahrer in Regress nehmen kann und auch nehmen wird!!! Außerdem kann es auch bei einem unverschuldetem Unfall Probleme (Leistungskürzung) mit der Versicherung des Unfallverursachers geben. Wer jetzt glaubt, das merkt doch keiner, der sollte bedenken, daß bei teueren Unfällen die Versicherung die Unfallfahrzeuge sehr genau durch Spezialisten prüfen und in kleine Einzelteile zerlegen läßt.
Damit, unter welchen Voraussetzungen man durch ein TÜV Gutachten eine (teuere) Einzelbetriebsabnahme und eine seperate Eintragung eines Bauteils in Fahrzeugschein erreichen kann, kenne ich mich nicht aus. Ich glaube nur zu wissen, daß es eine solche Möglichkeit gibt.
Gute Fahrt!
Max
Diagnosegerät und Schaltassistent
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#22 Da muß ich Grisi und Röma leider komplett zustimmen. Ohne eine ABE ist eine Tüv Abnahme zwingend für die Betriebserlaubnis. Und das gilt selbst schon für so banale Dinge wie Fußrastengelenkadapter (beschäftige ich mich gerade mit) und man sollte dabei dann ganz genau zwischen Verkaufsbezeichnung und Typenkürzel unterscheiden.
Aber Versicherungstechnisch mal ein ganz anderes Beispiel dafür was einem so auf die Füße fallen kann.
Ich persönlich mache an meiner Bremsanlage so gut wie nichts mehr.
Vor Jahren ist ein Freund auf einen PKW aufgefahren der überzogen gebremst hatte. Für die Aktion gab es auch Zeugen. OK Abstand etc kam auch alles, nur der RA der Gegenseite war pfiffig.
Der wollte Werkstattrechnungen sehen über die Wartung, vor allem der Bremsanlage.
Tja, das hat er aber immer selbst gemacht, kann man ja auch,auch wenn mans kann. Juristisch aber zählt nur die Fachwerkstatt.
Fazit: er blieb auf so gut wie allem sitzenNur ein kleiner Gedankenanstoß, ich bastel auch gern
LG Andreas
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#23 Ich sage jetzt nicht das, was der Obelix immer über die Römer sagt , aber ein wenig erinnert mich das schon...
Bei uns gilt ein Dokument, welches alle Umbauten an Fahrzeugen exakt auflistet (auch, dass alles was eine EU-ABE hat, leider auch erlaubt ist -> u.a. laute Auspuffrohre...).
Das Dokument ist kostenpflichtig und beim ASTRA online beziehbar (Richtlinien Nr. 2b,
Abändern und Umbauen von Motorrädern)Betreffend dem Beispiel von Skabez: Da würde es nicht reichen, dass keine "Fachwerkstatt" den Service macht, jeder, der in der Materie sich auskennt, darf das. Zudem müsste noch die Kausalität untersucht werden. Ich kenne den Sachverhalt nicht, aber da werden vermutlich noch weitere Argumente vorgelegen haben?
Grundsätzlich könnte man das ja sonst auf die Spitze treiben wie: beim Kraftstoff zu hohe Oktanzahl getankt..., Bremsen mit Dot5.1 anstatt "nur" 4 befüllt..., etc.Nun, bei uns geht man zur MFK (=TÜV) und zeigt die Teile, fertig. Allenfalls kostet es etwas und wird dann in den Fahrzeugausweis eingetragen (z.B. bei mir die Bremsscheiben im Wavedesign beim Boxer).
Was dafür bei uns ziemlich Stress gibt: andere Lenker, also nicht Original , oder ein Windshield (das darf man nicht abändern oder muss sonst durch die MFK abgenommen werden, eine ABE reicht nicht).
Hingegen benötigen z.B: die von mir montierten Öhlins eine ABE....kontrollieren tut das aber niemand, wozu auch?
Fussrasten darf man hingegen beliebig ändern, solange der Befestigungspunkt zum Rahmen gleich bleibt
Alles was am Motor gemacht wird, egal was (!) ist prüfpflichtig. Auch Ersatz von z.B. Ritzel = Ändern der Übersetzung!
Auch z.B. das Nachrüsten eines Kat muss abgenommen werden, da damit in die Auspuffanlage und Motor eingegriffen wird.
Das Dokument ist 81 Seiten lang, aber so etwas banales wie ein Schaltassistent oder generell ein Eingriff in die Art wie geschaltet wird, ist nicht aufgeführt. Immerhin kann ich ja mit Übung auch ohne Schaltassi ohne Kupplung schalten . Aber ich finde es schon witzig, dass wenn ich in DE verunfalle mit CH-Nummer oder mit DE-Nummer anderes Recht erfahren würde. (und ich bin in OE genau WEIL ein BMW Händler an meinen Bremsen schrottig manipulierte knapp einem ganz schlimmen Unfall vorbeigeschrammt...http://www.swissbikers.ch/smf2/index.php?topic=8928.0) -
#24 Hier noch für die Schweizer das Dokument mit allen Auflistungen was wie wo erlaubt ist:
http://www.asa.ch/de/Webshop/R…/Download-gegen-Gebuehr-1
Das Dokument 2b kostet rund 30 Franken und es lohnt sich, das heruntergeladene PDF aufzubewahren....
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#26 Zitat von nicki-nitroUnd wie sieht es aus, immer noch zufrieden mit dem Schaltassistenten?
Sieht man den Einbau (Kabelführung, Böxle, etc.) von aussen oder ist der komplett nicht sichtbar für MFK/Rennleitung?Der Schaltassi ist komplett unsichtbar, er wäre übrigens auch nicht verboten! Grundsätzlich macht er nichts anderes, als beim Schaltvorgang kurz (lässt sich via Handy einstellen) die Zündung zu unterbrechen. Dies ist durchaus erlaubt, da dadurch weder das Abgasverhalten, noch die Leistung beeinflusst werden.
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#29 Zitat von lederkombiDer Schaltassi ist komplett unsichtbar
Nun ja,wenn mann weiß, das ein Schaltassi verbaut ist und genau an der richtigen Stelle hinschaut sieht man schon etwas.
Wenn auch sehr wenig und unbedeutend.Lutz Die Zündunterbrechung geschieht im Millisekundenbereich und nur das macht einen Sinn. Mit der Einspritzung kann man den Motor nicht so exakt unterbrechen.
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