Zitat von BigblockAlles anzeigenSo ist es; mach das baldmöglichst, denn z.Zt. hat deine CB1100 EX mit dem 160er keine Betriebserlaubnis und Du bist illegal damit unterwegs, was sehr üble Folgen haben kann.
Wenn man gesetzliche Vorgaben bzw. Verordnungen nicht in Gänze versteht nutzt es nichts sie nach Wunsch zu interpretieren, sondern man sollte sich den Text von einem Fachmann "übersetzen" lassen (z.B. RA).
Mit einer mitgeführten Freigabe des Reifenherstellers gibt es keinerlei Probleme. Erkundigt Euch einfach mal bei einem Sachverständigen.