Ärger bei TÜV-Abnahme

  • #51


    Mit einer mitgeführten Freigabe des Reifenherstellers gibt es keinerlei Probleme. Erkundigt Euch einfach mal bei einem Sachverständigen.

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    Honda CB 1100 A, LSL Clubman Umbau, GB500 Clubman

  • #52


    Falsch; "Serie" ist der nach deutschen Maßstäben ausgelieferte Zustand, somit natürlich inklusive der vorgegebenen Reifengrößen, Reifenfabrikaten und -tyen.


    Die "Reifenfreigabe" bezieht sich nur auf einen anderen als eingetragenen Reifentyp, allerdings in gleicher Größe wie bei der Serienausführung; dann genügt die Mitführung der Freigabe.


    Wird eine andere Dimension verbaut ist das eine bauliche Veränderung und muß eingetragen werden; das kommt dann wieder dem Status "Serie" gleich; wegen, und nur wegen des dann ggf. anderen Reifentyps ist die "Freigabe" zusätzlich mitzuführen (oder den Reifentyp auch eintragen).


    Wer sich mit Basteleien am Motorrad beschäftigt sollte (muß eigentlich) Begriffe wie "Serie", "bauliche Veränderung", "ABE", TÜV-Gutachten" und "Reifenfreigabe" kennen und definieren sowie diesbezügliche Texte lesen und entsprechend verstehen können.


    Falsche Mutmaßungen hier als Tatsachen darzustellen ist anderen gegenüber schon sehr rücksichtslos und unseriös, Mehrheitsbekundungen in einem Forum ändern die Rechtslage nicht.

  • #53


    Jetzt wird mir klar, woher der Wind weht...Basteleien.... :eusa-whistle:



    und zudem: Satzzeichen kosten in diesem Forum nichts, also bitte auch verwenden. Danke.

    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #54


    Hallo "Bigblock",


    da Du ja Deiner Meinung nach über die absolute Sachkenntnis verfügt, klinke ich mich in der Diskussion mal wieder aus. Manch einer beharrt halt auf "Alternativen Fakten" obwohl für alle anderen die Wirklichkeit anders ist.
    In diesem Sinne frohe Pfingsten, auf das der "heilige Geist" kommen möge.... :eusa-whistle:

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    Honda CB 1100 A, LSL Clubman Umbau, GB500 Clubman

  • #55

    Mensch, kriegt Euch wieder ein.
    Kaum lese ich hier 2 Tage nicht mit, kocht die Suppe hoch. Ich finde die Tonlage suboptimal.


    @bigblock: irgendwie kriege ich den Zuammenhang zwischen Bikes auf der einen Seite und Studium, Promotion, Habilitation, Ordinariat, etc. auf der anderen Seite nicht wirklich mit. Habe ich da was verpaßt/nicht verstanden? Täte mir leid.


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  • #56

    :lol:


    Von der fachlichen Seite her möchte ich mich auf Bigblocks Seite schlagen:


    1. In der Zulassungsbescheinigung meiner CB 1100 EX steht drin: Reifen hinten: 140/70.


    2. Sobald ich eine andere Größe aufziehe, z.B. 160/xx, habe ich eine unzulässige Änderung am Fahrzeug vorgenommen, die Betriebserlaubnis ist erloschen, ich habe keinen Versicherungsschutz mehr, bei einer Kontrolle durch unsere grünen - ach nein, sind ja jetzt die blauen - Kollegen, würde das moniert werden und bei einem Unfall könnte dies zu "... bei einem Crash bedankt sich der Anwalt der gegnerischen Partei über diese Steilvorlage... " führen, wenn es inhaltlich passt.


    3. Ob die "Reifenfreigabe" eines Reifenherstellers diesen "Mangel" (ähnlich wie eine ABE) behebt, wage ich zu bezweifeln, weil: In der ABE (ich nehme jetzt mal die von meiner MRA Highway Scheibe) steht drin, dass das KBA (!), also eine - wie von BigBlock erwähnte - OFFIZIELLE Stelle bestätigt, dass die Scheibe genau mit meinem Modell der CB 1100 XA funzt. Da sind Hersteller, TÜV und KBA beteiligt! Da habe ich quasi eine "Erweiterung" meiner Zulassungsbescheinigung.


    4. In der Schweiz mögen die Verhältnisse anders sein, das weiß ich nicht und das interessiert hier auch nicht, da der Thread-Starter wohl in Deutschland beim TÜV war.


    Ich möchte jetzt mal den Kollegen, der den 160er Reifen fahren will, dringend bitten, hier mal die "Reifenfreigabe" zu posten (als PDF hochladen, das geht!), damit wir uns ein Bild davon machen können, was da genau in der Reifenfreigabe drin steht. Damit steht und fällt die ganze Angelegenheit!


    Ich glaube, dann kommen wir zumindest inhaltlich weiter.

  • #58

    Fakt ist: Auf eine 140er Felge darf man keinen 160er Reifen aufziehen, auch wenn dies allenfalls technisch geht.


    Aber: Wenn ein Reifenhersteller per ABE (welche ja von den Behörden ausgestellt wird und nicht vom Reifenhersteller!) bestätigt, dass ein 160er Reifen auf diesem Motorradtyp gefahren werden darf (auf der entsprechend passenden Felge), dann darf man dies. Egal was dann der TÜV behauptet.


    CB1100EX 2014 in rot, leider inzwischen verkauft.

  • #59


    Danke, Dirk.


    Hier die entscheidenden Passagen:
    " Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
    Frage: ist Unbedenklichkeitsbescheinigung = Reifenfreigabe?


    "So werden Unbedenklichkeitserklärungen seitens einzelner Prüforganisationen bzw. Prüfer nicht akzeptiert, wenn nicht auf die Abweichung der neuen Reifendimension von der der Typgenehmigung und die Durchführung entsprechender Prüfungen durch den Hersteller hingewiesen wird"
    Also: es kommt auf das Dokument an!


    "... wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers für die Fahrzeug-Reifen-Kombination vorliegt..."
    Also: Das Fahrzeug CB 1100 muss in diesem Dokument erwähnt werden!
    Und: wird auf die Abweichung der neuen Dimension von der Dimension in der Zulassungbescheinigung hingewiesen?


    Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, dann gilt wohl:
    "...Stellungnahme des Verkehrsministeriums von Ende 2016 wurde neuerlich bestätigt, dass die Betriebserlaubnis in diesem Falle entgegen der Ansicht der genannten Prüforganisationen nicht erlischt. Verwiesen wird dabei auf § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO (§ 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“). Eine neuerliche Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich."


    Das haben wir alle wohl nicht gewußt :eek: (außer Dorfnase!)
    Also: Bitte jetzt mal dringend diese versch... Reifenfreigabe mal als PDF Dokument hier posten!

  • #60


    Hallo Lederkombi,
    da hat Du recht!
    ABE ist sauber, da gibt's keine Probleme.
    Heisst ja auch Allgemeine Betriebserlaubnis.


    Frage ist nur: Was steht in dieser versch.... Reifenfreigabe drin?


    KANN JEMAND BITTE MAL SO EIN DOKUMENT HIER POSTEN?
    (Am besten der Fred-Starter.)


    Wir haben jetzt: Reifenfreigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung und ABE!

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