Aktuelles Foto von heute...
-
-
-
#5.552 Mir geht's nicht schlecht. Ein Arztbesuch hielt ich nicht für nötig. Habe gerade mit der Frau telefoniert. Sie ist sehr beruhigt, dass mit nichts Schlimmes zugestoßen ist. Ihr Mann will einen Unfallbericht an die HUK24 online heute schreiben. Danach eine Mail an mich. Alls Mutterkonzern wird die HUK vermutlich Einblick in die HUK24 Geschehnisse haben und nehmen können. Inwiefern das zutrifft, werde ich Morgen erleben und etwas daraus stricken.
-
-
-
#5.554 Meine Blessuren sind nicht weiter schlimm. Finde ich jedenfalls. Eine Schmerzensgeldforderung leite ich nicht ein. Polizei war nicht geholt worden. Einzig, ein Polizist nicht im Dienst bot sich mit aufschreiben gleich als Zeuge an. Der Rest wird sich Morgen finden. Jetzt telefoniere ich eine Runde.
Zunächst ist mal gut, dass dir offensichtlich nichts Schlimmes passiert ist. Dennoch: Ich würde mich zeitnah ärztlich untersuchen lassen, besser ist besser.
Deine Rechtsschutzversicherung brauchst du übrigens nicht zu aktivieren. Du kannst direkt zu einem Rechtsanwalt deiner Wahl gehen (empfohlen). Die Anwaltskosten sind Teil deines Schadenersatzanspruches gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Beste Grüße
F.
-
-
#5.555 Gut, daß Dir so wenig passiert ist!
Und daß Du keinen Anwalt nehmen willst, ist ehrenvoll, jedoch: Ja, hatte ähnliche Erfahrung vor einigen Jahren mit Auffahrunfall auf unsere Familienkutsche: wirtschaftlicher Totalschaden, und nichts ging voran. Ein Anwalt übernahm dann, klärte alles inkl. seiner Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung. Und das ärztliche Ergebnis (2 Personen mit Schleudertrauma, also nichts schlimmes, nur unangenehm) half über Schmerzensgeld die Gesamtsumme auf einen Betrag zu heben, der dann wenigstens eine funktionale Reparatur ermöglichte.
Dachte auch erst, ginge ohne Anwalt, da klarer Fall, aber lernte dann anderes. Kann die Ratschläge oben also nur unterstützen!
-
#5.556 Am 11.11.24 fahre ich mit der Kawa zum Gutachter, den Termin machte ich klar nach schriftlicher Haftungsübernahme der HUK in einem Gespräch von Mensch zu Mensch und anschließendem Werkstattbesuch meiner Wahl, die mir den Gutachter vermittelte.
Dann wird sich herausstellen, wie hoch der Wiederbeschaffungs- und Restwert der W ist. Ebenso, wie teuer eine Instandsetzung werden würde und ob diese den Marktwert meiner Kawa übersteigt. Dann entscheide ich mich, wie's weiter geht. In keinem Fall geht die W in den Besitz der Versicherung über, so die Sachbearbeiterin. Es bleibt weiterhin spannend.
Könnte mir vorstellen, dass die Werkstatt, keine Kawasaki Bude, mir die W günstig wie und mit was auch immer zurechtschustert. Wird sich zeigen, kläre ich ab, wenn ich weiß, wie viel Kohle fließt. Dass Kohle fließt, steht jedenfalls jetzt schon fest. Immerhin. -
-
-
#5.558 Und das ärztliche Ergebnis (2 Personen mit Schleudertrauma, also nichts schlimmes, nur unangenehm) half über Schmerzensgeld die Gesamtsumme auf einen Betrag zu heben, der dann wenigstens eine funktionale Reparatur ermöglichte
Absurde Schadens(ersatz)anforderungen sind keine gute Entwicklung aber das man Schleudertrauma als "nicht schlimm, nur unangenehm" bezeichnet ist in sich schlimm. Und um als Mittel um den Reparaturbetrag zu erreichen noch schlimmer.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: für sich selber abklären, was eine vernünftige und gerechte Entschädigung darstellt und SCHRIFTLICH dokumentieren. Falls keine Reaktion darauf erfolgt: Anwalt einschalten!
Habe das selber verpasst und bin auf alle Kosten hocken geblieben weil so ein Weltmeister bei einer verspäteten Bremsung ein Fahrzeug von hinten in mein Auto reingeschoben hat. Leider wurde das Zwischenfahrzeug von seiner Frau gelenkt. 2 gegen 1 Aussage reichte für eine Zahlungsverweigerung. Das Schleudertrauma bekam ich allerdings gratis als Zugabe.
-
-
#5.559 „Nicht schlimm nur unangenehm“ kam nicht von der Versicherung, sondern war meine persönliche Einschätzung, weil es in diesem Fall nur ein/zwei Tage zu einem steifen Hals führte, die Schmerzen eher an einen heftigen Muskelkater erinnerten, und auch keine Spätfolgen zurückblieben. Kann natürlich nicht behaupten, daß das immer so ausgeht – im Augenblick des Unfalls dachte ich , es bricht gleich die Wirbelsäule, der Wagen ging laut Zeugenaussage auch vorne 1/2 Meter hoch. Ist schon irre, wieviel kinetische Energie bei einem ungebremsten Auffahren (60 km/h?) auf ein stehendes Fahrzeug umgewandelt werden muss.
Mir ist auch mal in die Suzi einer an der Ampel reingerauscht, bin da gut durch die Gegend geflogen, zum Glück weit genug nach vorn – seitdem achte ich drauf, vor der Ampel runterzuschalten, und den Rückspiegel zu beachten, wäre damals ohne verlorene Schaltzeit vielleicht noch rechtzeitig nach vorne entkommen (bei Wisedrum seinem Unfallvorgang nützt das natürlich nix).
-
#5.560 Wow, so ein Auffahrunfall kann auch ganz anders ausgehen. Da hattest Du wohl einen Schutzengel. Zum Arzt zu gehen ist sicherlich nicht falsch, zumal die Verletzungen dann dokumentiert sind.
Mir ist auch mal eine Dame auf meine CB hinten aufgefahren, dabei bin ich allerdings nicht unfreiwillig abgestiegen. Lediglich Kotflügel und Kennzeichenhalter waren verbogen. Danach Personalien ausgeausgetauscht und gut.
Ein Gutachter kam ein paar Tage später und hat den Schaden aufgenommen. Die gegnerische Versicherung zahlte ohne zu murren. Das passte dann so.
So, hoffe das Du nicht allzu viel Federn lassen musst und die Sache in Deinem Interesse geregelt werden kann.
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!